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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Langsam lichtet sich der Strompreis-Nebel“, Seite 19

Langsam lichtet sich der
Strompreis-Nebel

Nach den vielen Verwirrungen rund um die Strompreiserhöhung
von Tiwag und IKB kommt nach und nach Licht ins Dunkel.

Innsbruck — Die für Sommer
angekündigten Strompreiserhöhungen beim Landesenergieversorger Tiwag und den
Innsbrucker Kommunalbetrieben IKB treffen insgesamt
300.000 Kunden und sorgen
für Aufruhr. Das Info-Schreiben zu den Tarifen, das zuletzt
an alle Kunden ging, sorgte für
Unsicherheit. Besonders die
AK Tirol hat sich zuletzt mehrfach auf die Vi weise
der Energieversorger eingeschossen. Was ist nun Sache?
Alter Vertrag, neuer Vertrag?
Man kann im bestehenden Vertrag bleiben und zahlt
dann brutto einen Strom-Arbeitspreis von 25 Cent je kWh.
Oder man wechselt in den angebotenen neuen Vertrag, wo
der Arbeitspreis mit „Wechselbonus” dann brutto 22,68
Cent beträgt. Auf der Stromkommen in beiden
Fällen natürlich noch Netzentgelte und Abgaben dazu.

Was ist mit der Stromkos-

tenbremse? Die Stromkostenbremse des Bundes gilt bis
Mitte 2024 und deckelt den
Arbeitspreis bis zu einem Jahresverbrauch von 2900 kWwh
auf 10 Cent (netto) je kWh. Für
jede Kilowattstunde, die darüber hinaus verbraucht wird, ist
dann der reguläre Strompreis
fällig. Besitzer von Wärmepumpen, die alleine mehrere
tausend Kilowattstunden im
Jahr verbrauchen, bekommen
Preiserhöhungen damit stark
zu spüren.

Warum gehen Tiwag und

IKB den komplizierten Weg
mit Alt- und Neuvertrag? Laut
E-Control gehen auch andere
so vor. Die Tiwag begründet
das so: Im Altvertrag muss nun
seit einer Gesetzesänderung
(Elwog) über die maßgebenden Umstände für die Preiserhöhung informiert werden. Alwie diese Information genau

auszusehen hat. Das berge das
Risiko von Klagen. Daher rate
die Tiwag, in den neuen und
günstigeren Vertrag zu wechseln, der keine rechtlichen
kritisiert, dass die Tiwag im
neuen Vertrag den Preis nicht
begründen muss.
Soll ich also in den Neuverwechseln? Sofern man
bei Tiwag/IKB bleiben will, rät
auch AK-Experte Domenico
Rief, das neue Angebot anzunehmen. Dazu muss man den
Zettel „Lieferantrag Elektrische
Energie” aus dem Info-Schreiben im gelb umrahmten Kästchen unterschreiben und bis
Ende Juni 2023 zurücksenden.
Bleibt man hingegen im
alten Vertrag, habe man ein
doppeltes Risiko, sagt Rief.
Zum einen den —- minimal,
aber doch - höheren Enernicht, ob Tiwag/IKB irgendwann den Altvertrag kündi-

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gen - ähnlich wie beim günstigeren Nacht-Tarif, der nicht
mehr angeboten wird.
as ist der Haken an dem
ganzen Prozedere? Das sei
eine der häufigsten Fragen,
die verunsicherte Stromkunden in der AK-Hotline stellen,
sagt Rief. Bleibt man im Altvertrag, behalte man die Möglichkeit, gegen die Preiserhöhung gerichtlich vorzugehen.
Das hängt aber davon ab, wie
Tiwag und IKB die Preiserhöhung beim Altvertrag begründen werden. Im Neuvertrag
dagegen gebe es nachträglich
keine Möglichkeit, gegen den
Preis rechtlich
Und wenn ich Tiwag/IKB
)verlassen und einen anderen Anbieter suchen will?
Dann kann man binnen vier
Wochen ab Erhalt des Info-
Schreibens kündigen. Dann
wird man noch bis Ende September zum aktuellen Preis
beliefert. (mas)