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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_05_16_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Willis Sonderverträge sorgen im Land für Kopfschütteln“, Seite 19
Willis Sonderverträge sorgen
im Land für Kopfschütteln
Für die Gemeindeaufsicht sind die Zulagen für Innsbrucks Ex-Personalchefin nicht nachvollziehbar. Fast alles richtig gemacht, sagt indes BM Willi.
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Von Denise Daum
Innsbruck —- Der Akt zu den
Sonderverträgen des Innsbrucker Bürgermeisters ist
um ein brisantes Dokument
reicher. Bekanntlich hat Georg Willi seiner Mitarbeiterin
zunächst als Personalchefin,
dann als Sachbearbeiterin
im Alleingang Sonderverträ-
% mit hohen Zulagen und
berstundenpauschalen gewährt. Der erste Vertrag sah
für die Personalchefin ein Gehalt um die 8000 Euro brutto
vor, der zweite immer noch
7000 Euro für ihre Tätigkeit
als Sachbearbeiterin ohne
Führungsfunktion — jeweils
unbefristet. Der dritte Sondervertrag ist bis August 2025
befristet und soll eine Reduktion des Gehalts beinhalten,
betont der Bürgermeister. Belege dafür gibt es keine.
Politisch hat das Ganze hohe Wellen geschlagen. Die
von Liste Fritz und Gemeinderat Gerald Depaoli eingeschaltete Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Willi.
_ Der Gemeinderat hat dem
Bürgermeister mittlerweile
untersagt, Verträge über 3000
Euro im Namen der Stadt
Innsbruck abzuschließen,
ohne ein Amt oder die Magistratsdirektorin beizuziehen.
Auch beim Land Tirol wundert man sich über die Höhe
und Anzahl der Zulagen für
die ehemalige Personalchefin. Die von GR Depaoli angerufene Aufsichtsbehörde
erklärt in ihrer nun vorliegenden Stellungnahme, dass
ein Sondervertrag für eine
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- —
Die Sonderverträge inklusive einer Topgage für die ehemalige Personalamtsleiterin sorgten in den Gängen des
Innsbrucker Rathauses für Gesprächsstoff.
Personalamtsleiterin „zwar
nicht denkunmöglich“ ist.
Allerdings sei auf die Gleichbehandlung mit anderen
Amtsvorständen sowie auf
die Grundsätze der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und
Wirtschaftlichkeit zu achten
— schließlich handelt es sich
um öffentliche Gelder.
Dass der Bürgermeister
seiner Mitarbeiterin mehrere namensgleiche Zulagen
gewährt hat, ist für die Aufsichtsbehörde wortwörtlich
„nicht nachvollziehbar“. Die
Gewährung einer Überstundenpauschale neben einer
Leistungszulage „kommt
nicht in Betracht“. Die Höhe des Gehalts sei jedenfalls
unüblich, heißt es aus dem
Land. Ob die Vorgangsweise
des Bürgermeisters tatsächlich rechtswidrig war, lasse
sich allerdings nicht eindeutig feststellen. Und ob der
Sondervertrag gültig ist, müsse das Arbeitsgericht beurteilen.
Für GR Depaoli ist die Sachlage klar: „Die Gewährung einer Überstundenpauschale
wie auch die ‚SondervertragS-
zulage‘ waren rechtswidrig.“
Georg Willi ist für Depaoli
„nach diesem ihm neuerlich nachgewiesenen Rechtsbruch weder als Personalreferent noch als Finanzreferent
und schon überhaupt nicht
mehr als Innsbrucker Bürgermeister tragbar“.
Georg Willi selbst sieht sich
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Fow: Springer
durch die Aufsichtsbehörde bestätigt: Sonderverträge
und Führungsverantwortung
durch eine Zulage abzugelten, sei üblich und angemessen, das bestätige das Land.
Die beiden Kritikpunkte — die
Doppelgleisigkeit bei den Zulagen und die Einstufung der
Personalchefin nach dem
Beamtenschema — seien im
Magistrat langjährige Praxis.
Trotzdem will Willi sich das
anschauen. Gemeinsam mit
ExpertInnen im Amt werde er
überlegen, „wie das zukünftig gehandhabt werden soll
und wie sich diese Rechtsmeinung auf bestehende,
großteils vor meiner Zeit abgeschlossene Dienstverträge
auswirkt“.