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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_05_23_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Stadt Innsbruck will ‚Härten vermeiden‘““, Seite 4
Das Fenster für höhere Rücklagenbildungen bei geförderten Mietwohnungen steht weit offen.
Foner Fali
Stadt Innsbruck will
„Härten vermeiden“
Das Land hat Höchstsätze für Erhaltungsbeiträge in
geförderten Mietwohnungen angehoben. IIG berät mit
BM Willi Staffelung, Wirtschaftskammer übt Kritik.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck - Die Wohnbauförderungsverordnung
des Landes gibt vor, wie viel
Vermieter von geförderten
Wohnungen (je nach Baualter) im Jahr an Erhaltungsbeiträgen einheben dürfen.
Mit 1. Juli hat die schwarzrote Landesregierung die
diesbezüglichen Höchstsätze massiv anheben lassen,
die TT berichtete. Für eine
100-Quadratmeter-Wohnung (unter zehn Jahre) können demnach 720 anstelle
von bisher 420 Euro pro Jahr
verlangt werden. Das soll die
Rücklagenbildung (für fällige
Sanierungsmaßnahmen) verbessern und zugleich die Differenz zur ähnlich gelagerten
Regelung im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)
verkleinern helfen. So die Dik-
‚ , Wir müssen auf
eine soziale Ausgewogenheit achten.“
Georg Willi
(Bürgermeister Innsbruck)
tion aus dem Landhaus.
Dass man beim Land hinsichtlich einer Erhöhung der
Erhaltungsbeiträge vorstellig geworden sei, bejaht der
Chef der Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG), Franz
Danler. Dies sei jedoch schon
-
länger her und nicht kausal
Ursache für die Novelle der
Verordnung des Landes. Die
Frage, ob die städtische Immo-Tochter die Beiträge für
ihre Wohnungen gleich an
den neuen Höchstsätzen orientieren werde, kann Danler
noch nicht beantworten: „Wir
stimmen unsere Vorgehensweise erst noch mit der Stadt
ab.“
Womit wir bei Innsbrucks
Bürgermeister Georg Willi
(Grüne) wären. Auch dieser
verweist auf Anfrage auf noch
ausstehende Gespräche mit
der IIG. Eine Entscheidung
werde aber noch vor dem 1.
Juli fallen, versichert Willi. Ob
Stadt und IIG für ihre geförderten Mietwohnungen eine
stufenweise Anhebung an die
neuen Höchstsätze oder andere Modelle planen, ist noch
offen. Laut Willi wolle man
sich aber die Auswirkungen
auf jede Wohnanlage im Detail anschauen. Etwa wie es
sich dort mit dem Richtwertmietzins oder etwa einem anstehenden Auslaufen eines
Annuitätenzuschusses verhalte. Eine Kumulierung von
Belastungen gelte es hintanzuhalten, so Willi, man müsse eine „soziale Ausgewogenheit“ sicherstellen: „Härten
wollen wir vermeiden.“
Das will auch die Wirtschaftskammer. Aber auf einem anderen Weg. Dass das
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Land diese Beitragserhöhung
per Regierungsbeschluss abgesegnet hat, versteht man
dort so gar nicht. Zwar könne
man die Intention des Landes
nachvollziehen, jedoch sei
mit Blick auf die allgemeine
Teuerung hierfür schlicht der
‚ Wir fordern das
Land auf, diese
Beitragserhöhung wieder zurückzunehmen.“
Christoph Walser
(WK-Präsident)
Zeitpunkt nicht der richtige.
Und so verwundert es nicht,
dass WK-Präsident Christoph
Walser das Land jetzt zur
Rücknahme dieser Regelung
auffordert. Schließlich trage
auch diese Erhöhung dazu
bei, die Preisspirale weiter
anzuheizen, so Walsers Kammer-Meinung.
Was die gemeinnützigen
Bauträger betrifft, so verweist
Neue-Heimat-Chef Hannes
Gschwentner darauf, dass
sie laut WGG verpflichtet
seien, für eine ausreichende
und zweckgebundene Rücklagendeckung zu sorgen. In
15-16.000 NHT-Wohnungen
würde, je nach Gebäudealter,
deshalb ein Erhaltungs- und
Verbesserungsbeitrag von
0,56 Euro bis zu 2,22 Euro pro
Quadratmeter und Monat
eingehoben.