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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_05_27_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Mängel bei Barrierefreiheit‘“, Seite 27
Mängel bei
Barrierefreiheit
2020 hat der Rechnungshof das Haus der Musik in
Innsbruck überprüft. Handlungsbedarf besteht nach
wie vor, u.a. beim Kostenmanagement.
Innsbruck - 47 Empfehlungen sprach der Rechnungshof im Zuge seines 2020 veröffentlichten Berichts zum
Haus der Musik in Innsbruck
aus. Nun hat er geprüft, ob
die Innsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) zentrale Empfehlungen umgesetzt
hat. Die Bilanz des am Freitag
veröffentlichten Berichts: Bei
fast drei Viertel von 15 überprüften Empfehlungen bestehe noch Handlungsbedarf.
Das Haus der Musik in
Innsbruck wurde um 65,07
Millionen Euro errichtet
und lag 3,67 Millionen Euro
über der Finanzierungsvereinbarung. Schon bei seiner
Eröffnung im Oktober 2018
erfüllte es die gesetzlichen
Anforderungen zur Barrierefreiheit nicht zur Gänze.
Wie die erneute RH-Prüfung zeigt, sind die damals
aufgezeigten Mängel nach
wie vor nicht vollständig behoben: So fehle die Absicherung gegen „Unterlaufen“
einer Treppe. Auch verabsäumte es die IIG, gemein-
Das Haus der Musik wurde im Oktober 2018 eröffnet. Foto: Böhm
sam mit der Stadt Innsbruck
eine barrierefreie Lösung für
das taktile Leitsystem im Zugangsbereich umzusetzen.
Auch anhand laufender
Bauvorhaben der Jahre 2019
bis 2022 prüfte der Rechnungshof, ob seine Empfehlungen umgesetzt wurden.
Folgende Projekte nahm er
unter die Lupe: das bundesweite Leistungszentrum
American Football Innsbruck-Tivoli, den Umbau des
Wohngebäudes Haydnplatz
sowie den Umbau der ehe-
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maligen Müllerschule in einen Kindergarten.
Der Rechnungshof hatte
monatliche Soll-Ist-Vergleiche der Kosten und Termine
unter Einhaltung des Vier-
Augen-Prinzips empfohlen. „Die IIG KG setzte diese
Empfehlung nicht um. Bei
den überprüften Bauvorhaben wurden nur vereinzelt
Kosten- und Terminverfolgungen erstellt. Auch fehlten
Nachweise, dass das Vier-Augen-Prinzip eingehalten wurde“, heißt es in dem neuen
Bericht. Und weiter: „Kosten
und Termine können jedoch
nur mit laufenden Kontrollmaßnahmen über alle Projektphasen eingehalten werden. Bei Abweichungen sollte
gegengesteuert werden.“
Laut Bericht setzte die IIG
diese Empfehlung nicht um:
Bei den zwei größten Mehrkostenforderungen in den
Bauvorhaben Wohngebäude
Haydnplatz und Müllerschule in der Höhe von insgesamt
80.753 Euro dokumentierte
sie die Prüfschritte nicht. (TT7)