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Jahr: 2023

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tirol.orf.at

„Geförderter Wohnbau: Land erhöht Druck“, Seite online
6.6.2023

Geförderter Wohnbau: Land erhöht Druck

143 Tiroler Gemeinden mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt sind künftig
verpflichtet, Flächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. In diesen
Vorbehaltsgemeinden soll es zudem ein Verbot von neuen Freizeitwohnsitzen geben.
Die Landesregierung hat am Montag die Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes
beschlossen, im Juli kommt es in den Landtag.

Online seit gestern, 15.53 Uhr
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Nur in 86 der 277 Tiroler Gemeinden seien derzeit Flächen für den
geförderten Wohnbau reserviert, heißt es beim Land. Jene 143 Gemeinden
mit hohem Druck auf den Wohnungsmarkt, die letztes Jahr als sogenannte
Vorbehaltsgemeinden ausgewiesen wurden, sollen nun verpflichtet werden,
künftig Flächen für den geförderten Wohnbau auszuweisen. Zwischen 48
Euro in der Außerferner Gemeinde Namlos und 387 Euro in Innsbruck und
Umgebung darf der Quadratmeter Grund im geförderten Wohnbau kosten.
Kostentreiber seien im geförderten Wohnbau derzeit vor allem aber die
Baukosten, heißt es beim Land.

Verbaute Fläche muss mehrfach genutzt werden

Ein weiteres Ziel sei es, so wenig Grund und Boden wie möglich zu
verbrauchen, so Raumordnungslandesrat Josef Geisler (ÖVP). Bereits jetzt
müssen Handelsbetriebe bei Neuerrichtung die bebaute Fläche mehrfach
nutzen — etwa Parkplätze im Untergeschoss, ebenerdig Verkaufsfläche und
im Obergeschoß — wenn möglich — Wohnungen oder Büros. Künftig soll
diese Regelung auch für bestehende Einkaufszentren und Handelsbetriebe
gelten, wenn sie maßgeblich erweitert oder umgebaut werden.

50 Strafverfahren wegen illegaler Freizeitwohnsitze

In den Vorbehaltsgemeinden gibt es künftig ein generelles Verbot für neue
Freizeitwohnsitze. Zuständig für die Überwachung der Freizeitwohnsitz-
Bestimmungen sind die jeweiligen Gemeinden. Im letzten Jahr wurden in
Tirol über 50 Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler
Freizeitwohnsitznutzung eingeleitet. In den Bezirken Kufstein, Kitzbühel und

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