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Jahr: 2023

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- S.8

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Tiroler Tageszeitung

„Völlig unnötiger Verwaltungsaufwand“, (Leserbrief), Seite 23

Völlig unnötiger
Verwaltungsaufwand

Thema: Papier- und Personenaufwand bei Parkvergehen.

m 12. April parkte ich

mein Fahrzeug in Innsbruck wohl widerrechtlich.
Das „Zonensystem“ ist mir
nicht geläufig und dementsprechend beging ich eine
Verwaltungsübertretung,
welche folgerichtig auch zu
einer Verwaltungsstrafe führte —- dagegen ist nichts einzuwenden.

Befremdlich befinde ich
allerdings den Verwaltungsaufwand, der für diese simple und folgenlose Lappalie
betrieben wurde: Einige Tage
später erreichte mich die erste Verständigung über eine
RSa-Brief-Hinterlegung. Meine Vermutung, dass es sich
um eine entsprechende Anonymverfügung handelt, war
jedoch falsch. Das mehrseitige Schreiben war lediglich
eine „Lenkererhebung“.

Nachdem ich die Daten
schriftlich bekannt gegeben
hatte — das angebotene On-

line-Formular des Magistrates funktionierte natürlich
nicht —, flatterte nach einiger
Zeit eine erneute RSa-Brief-
Hinterlegung ins Haus. Doch
statt einer Strafverfügung
wurde ich jetzt (wieder über
mehrere Seiten) zu einer
„Stellungnahme“ aufgefordert.

B

Kleiner Strafzettel, großer Verwaltungsaufwand. Foto: TT-Archiv

Seite 8 von 15

Nach einigen Tagen bekam
ich dann die dritte (!) Benachrichtigung über die Hinterlegung eines RSa-Briefes. Dieser enthielt dann „endlich“
die Verkündigung des Urteiles über acht (!) Seiten für
diese „massive“ Übertretung:
44 Euro plus 10 Euro für den
(hausgemachten und selbst
verschuldeten) Verwaltungsaufwand.

Wenn ich nun zusammen
fasse: 3 RSa-Briefe, insgesamt
16 Seiten an Papieraufwand,
Kosten für Drucker, Porto,
Zeitaufwand für Strafreferenten und auch mich etc.

Da braucht man sich nicht
mehr zu wundern, dass sich
die Behörden zu Tode verwalten, und es stellt sich die berechtigte Frage, ob für solche
wirklich lächerlichen Übertretungen dieser Aufwand
betrieben werden muss — eine simple Anonymverfügung
hätte ich genauso bezahlt.

Johannes Lechner
6060 Hall in Tirol