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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023_06_14_Presse_OCR

- S.31

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tirol.orf.at

Painer verwies auf ein Verbotsschild, das den Durchgang verbietet und
das seit Jahrzehnten aufgestellt sei. Im Grundbuch sei zudem auch
kein Wegerecht vermerkt, ist sich der Bauer seiner Sache sicher. Im
Innsbrucker Wanderwegenetz ist der Weg tatsächlich nicht
eingezeichnet. In einer bekannten Wander-App ist er allerdings zu
finden.

Anrainer sehen Weg als Vermögen der Stadt

Die Stadt soll nun für klare Rechtsverhältnisse sorgen, befinden die
Anainer. Sie haben der Stadt 120 Unterschriften übergeben. Die Sache
gehört geklärt, forderte der ehemalige Bezirksforstinspektor für
Innsbruck, Leonhard Steiger: „Dass Hunde dort und da eine Belastung
sind, das wird so sein. Das hat aber mit alten Rechten nichts zu tun. Es
handelt sich hier um ein öffentliches Durchgangsrecht. Das gehört zum
Vermögen der Stadt. Die Stadt muss auf ihr Vermögen schauen und
sonst muss man halt zu Gericht gehen.“

Es hat bereits 1989 einen Rechtsstreit gegeben

Für das Wegenetz politisch zuständig ist Vizebürgermeister Johannes
Anzengruber (ÖVP). Eine Klage hält er für nicht zielführend. Zumal es
dazu bereits einmal einen Rechtsstreit gegeben habe: „Vor wenigen
Tagen bei einer Akteneinsicht habe ich mitbekommen, dass es bereits
1989 ein Bedürfnis von Anrainern und der Stadt Innsbruck auf ein
Durchgangsrecht gegeben hat. Das wurde nicht weiterverfolgt und
abgelehnt.“

}



Innsbrucks Vizebürgermeister Johannes Anzengruber arbeitet an einem alternativen Weg.

Man arbeite daran, so Anzengruber, unweit vom bestehenden Weg
eine Alternativ-Route auf städtischem Grund zu errichten. Das ist ein
Vorhaben, das auch von Bürgermeister Georg Willi (Grüne) unterstützt
wird. Ob letztlich doch geklagt wird, müsse ohnehin der Stadtsenat
entscheiden.

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