Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_07_17_Presse_OCR
- S.4
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Kronenzeitung
as Innsbrucker Stadt-
recht wurde novelliert.
38 von 40 Gemeinderäte stimmten dafür. Wozu
aber haben manche Städte
eigentlich ein eigenes Stadtrecht, ist ihnen die Tiroler
Gemeindeordnung nicht gut
genug? Dazu bezog Benjamin Plach, (SPO), Vorsitzender des Rechtsausschusses, der maßgeblich an der
Novellierung beteiligt war,
gegenüber der „Krone“ Stellung: „Das Stadtrecht ist die
Verfassung unserer Stadt“,
sagte er und klärte auf: „Um
ein eigenes Stadtrecht zu bekommen, muss eine Stadt
eine Statutarstadt sein. Das
heißt, Innsbruck hat ein
eigenes Statut und somit ein
eigenes Stadtrecht. Innsbruck ist auch gleichzeitig
Bezirk und Gemeinde. Der
Bürgermeister ist also zeitgleich Bezirkshauptmann.
Deswegen heißt Innsbrucks
Gemeindeamt auch Stadtmagistrat.“ Es gibt Städte,
die keine Landeshauptstadt
sind und trotzdem ein Statut
haben und umgekehrt Landeshauptstädte, die keine
Innsbrucker
Stadtrecht
neu aufgesetzt
Aufreger in der Lokal-Politik spiegeln
sich in der Novellierung wider
Statutarstadt sind. In Tirol
allerdings nicht. Doch wozu braucht es nun ein eigenes Statut? „Wenn eine
Stadt eine bestimmte Grö-
Bße hat, dann ist es sinnvoll,
eigene Regeln zu machen,
weil die Gemeindeordnung
dann nicht mehr ausreicht“, erklärte Plach.
Diese Größe liegt bei
20.000 Einwohnern.
Kompetenzen des
Stadtchefs
Und was ist da alles im
Stadtrecht geregelt? Beispielsweise wie viele Ge-
meinderäte es geben soll —
das hat man sich auch bei
der Novellierung noch einmal angesehen. Es bleibt
bei den 40. Intensiv diskutiert (und schließlich beschlossen) wurde das Petitionsrecht und ein sogenannter „BürgerInnen-Antrag, der im Gemeinderat
behandelt werden muss“.
Um die 600 Unterschriften
braucht ein Bürgerantrag,
um im Gemeinderat behandelt zu werden. Diskutiert
wurde auch, ob der Bürgermeister, der ja direkt von
der Bevölkerung gewählt
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„Innsbrucker Stadtrecht neu aufgesetzt“, Seite 18/19
©
Nach langen
Diskussionen, vielen
Abwägungen und
Kompromissen konnte
eine Gesamtreform nun
endlich
beschlossen
werden.
Rechtsausschuss
wird, zukünftig vom Gemeinderat gewählt werden
sollte. Doch es bleibt bei
der direkten Wahl. Neu
hingegen ist, dass die Kompetenzen des Bürgermeisters eingeschränkt werden.
So braucht es jetzt für Sonderverträge oder eine geänderte Magistratsgeschäftsordnung den Stadtsenat.
„Krone“-Leser wissen, woher dieser Wind weht. ..
Fast alle Fraktionen
zeigen sich zufrieden
Auch die Bier-Baby-Debatte spiegelt sich im Stadt-
recht wider. So gibt es die
Möglichkeit einer Karenzierung der Gemeinderäte.
Gelobt wird die Novellierung von beinahe allen Parteien, „Was lange währt,
wird endlich gut“, sagte
Plach, KO Lucas Krackl
(FI) sieht ein „funktionie-
ärendes Regelwerk“, GR
5 Gerhard Fritz (Grüne) und
3 Christoph Appler (OVP)
orten einen „guten Kom-
£ promiss“ und für Vize-BM
Markus Lassenberger
(FPO) ist die Novelle „zukunftsweisend“.
Kritik gibt es hingegen
von ALI und der Liste
Fritz: Die Quoren für die
Volksbefragungen würden
bis zur WUnerreichbarkeit
hoch geschraubt (GR _ Mesut Onay, ALI), das sei „demokratiepolitisch bedenklich“ (LA Herwig Zöttl,
Liste Fritz). Nun muss der
Landtag der Novelle noch
zustimmen. Nadine Isser
Das Stadtrecht findet man hier:
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