Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023_08_20_Presse_OCR

- S.11

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023_08_20_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Kronenzeitung

„Der Weg zur Stadtwohnung“ (Beilage Panorama), Seite 4+5

Der Weg zur Stadtwohnung

Günstiger Wohnraum ist heute gefragter denn je. Um auf die Warteliste für eine Gemeinde-

oder Stadtwohnung zu kommen, müssen allerdings viele Voraussetzungen erfüllt werden.

eistbarer Wohnraum
l wird auch in Tirol im-

mer knapper und knapper. Viele Städte und Gemeinden stellen daher günstige Wohnungen zur Miete
und zum (Miet-)Kauf zur
Verfügung. In Innsbruck
sind es 17600 Wohnungen,
die auf diese Weise vergeben
werden. Diese Wohnungen
sind aber sehr begehrt. Deshalb gibt es einige Voraussetzungen, die über die Vergabe entscheiden. Wer sie
erfüllt, kann sich vormerken
lassen. Wir stellen die wichtigsten Voraussetzungen
und Informationen vor.

Voraussetzungen

© Alter: Der Antragsteller
muss mindestens 18 Jahre
alt sein, außer es handelt
sich um ein minderjähriges
Elternteil oder um ein min-

a © Hauptwohnsitz: Zum Zeitpunkt der Antragstellung
# muss der Hauptwohnsitz in
% der jeweiligen Stadt oder
* Gemeinde lange genug ge-
3 meldet gewesen sein. Diese
5 Mindestdauer variiert von
‚" Ort zu Ort. Für Stadtwoh-
° nungen in Innsbruck beispielsweise muss man fünf
Jahre lang ununterbrochen
dort gewohnt haben oder
seit sechs Jahren im Gemeindegebiet von Innsbruck
berufstätig sein.
©® Einkommen: Ihr Nettoeinkommen darf bestimmte
Höchstgrenzen nicht überschreiten. Auch diese sind in
jeder Gemeinde anders. Für

In Innsbruck gibt es zurzeit 2310 Anträge für Mietwohnungen

einer Anmeldebescheini-

derjähriges Ehepaar.

© Staatsbürgerschaft: Wer
sich für eine Gemeindewohnung bewirbt, muss österreichischer Staatsbürger oder
EU- bzw. EWR-Bürger mit

gung sein. Auch Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel
oder Konventionspass kommen infrage.

Seite 11 von 13

nnsbruck gilt: Eine Person
darf nicht mehr als 3600
Euro Netto verdienen, 2
Personen nicht mehr als
6000 Euro und 3 Personen
nicht mehr als 6450 Euro.