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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_08_30_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„Zu hohe Baudichte: Saunabox muss weg“, Seite 23
Zu hohe Baudichte: H«—
Saunabox muss weg
Anrainer in Hötting findet Argumentation der Stadt
„absurd“ — und geht von vielen ähnlichen Fällen aus.
Von Michael Domanig
Innsbruck - „Mir geht es nicht
um meinen Einzelfall, sondern um die Vorgangsweise
der Stadt — und was das für
die ganze Umgebung bedeutet“, schickt Erwin Trimmel
voraus.
Was er zu erzählen hat,
klingt kurios: Im Herbst 2020
hat er auf seiner Terrasse in
der Höttinger Sternwartestraße eine 2,25 x 2,25 m große
Saunabox aufstellen lassen —
auf Metallstehern, wie er betont, nicht mit dem Gebäude
verbunden. Nach einer Anzeige aus der Nachbarschaft
wurde Trimmel vom Baupolizisten geraten, eine Bauanzeige für die Saunabox
einzugeben, was er auch tat.
Später ließ ihn der Stadtmagistrat jedoch wissen, dass
die 2007 errichtete Wohnanlage, in der er lebt, mit einer
Baumassendichte (BMD)
von 2,96 den im Jahr 2010 für
diesen Siedlungsbereich von
Hötting festgelegten Maximalwert von 2,3 bereits überschreite — und sich die BMD
durch die Sauna auf 2,97 weiter erhöhen würde.
Nach einer Besprechung
mit Baudirektor, Stadtplanung und Co. suchte Trimmel 2022 um eine Änderung
des Bebauungsplans an —
Stadtsenat und Gemeinderat
lehnten diese jedoch im heu-
rigen Sommer ab. Sie folgten der Argumentation der
Stadtplanung, wonach man
eine höhere Dichte für ein
einzelnes Grundstück „auch
im Hinblick auf die Gleichbehandlungsproblematik angrenzender Bereiche“ nicht
befürworten könne. Wörtlich
schreibt die Stadtplanung
von einer „massiven Dichteerhöhung“ — was Trimmel bei
einem Plus von 0,01 durch die
Saunabox ebenso absurd findet wie den dicken Akt, der
sich dazu (auch vor Gericht)
angesammelt hat.
„Ich habe mit der Sache abgeschlossen und erwarte den
Rückbaubescheid“, sagt er.
„Aber in der Umgebung sind
viele Bestandsgebäude mit einer BMD von über 2,3. Wenn
es jemand so wie bei mir drauf
anlegt, ist jeder in Gefahr, der
seit 2010 ein bissl was an seiner Terrasse oder in seinem
Garten gemacht hat.“
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Juristen stuften die Saunabox auf der Terrasse als „Gebäudeteil“ ein - der Besitzer sieht das anders.
Hans Peter Sailer von der
Abteilung Stadtplanung rückt
den Kontext zurecht: Die 2007
errichtete Wohnanlage sei damals gutachterlich „als gerade
noch vertretbar“ eingeschätzt
worden. Der Ergänzende Bebauungsplan mit der maximalen BMD von 2,3 — der einen
komplett überholten Plan von
1954 ersetzte - sei in dem von
historischen Villen und viel
Grün geprägten Geviert erlassen worden, nachdem Bauträ-
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ger die Grundstücke bis zum
Maximum ausgereizt hätten.
Bei 2,3 könnten sich die Villengrundstücke nun noch entwickeln, während die bestehenden Anlagen, die darüber
liegen, quasi „eingefroren“ seien: „Man nimmt vom Bestand
nichts weg, aber die Gebäudekubatur darf nicht mehr vergrößert werden.“ Wobei etwa
Pergolen oder Sichtschutz
nicht als „Gebäudeteile“ gelten und daher sehr wohl mög-
Foto: Domanig
lich seien, wie Sailer klarstellt.
Auch Werkzeugboxen aus
dem Baumarkt oder Gartenhäuschen bis 10m? bräuchten keine Bewilligung — wobei Letztere aber natürlich die
Vorschriften der Bauordnung
einhalten müssten.
Generell rät er, sich vorher zu informieren, falls man
etwa eine Saunabox plant:
„Wenn man etwas wieder entfernen muss, ist die Frustration natürlich maximal.“