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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_09_13_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Klimastreik und neue Intendantin“, Seite 19
Bauriesen erzielten Vergleich
371.000-Euro-Klage der Neuen Heimat Tirol wegen Strabag-Kartellverstößen: Heute wollten
die zwei Branchenführer vor Gericht ziehen, einigten sich aber doch noch außergerichtlich.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck —- Heute sollte es
am Innsbrucker Landesgericht zum Zusammentreffen
von zwei heimischen Baugiganten kommen. Grund: eine
Klage wegen Wettbewerbsverstößen durch das 2016
von der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zerschlagene
Baukartell.
Kläger: die Neue Heimat
Tirol (NHT), mit einem jährlichen Bauvolumen von 120
Millionen Euro und über
41.000 verwalteten Wohneinheiten der größte gemeinnützige Bauträger und Hausverwalter Tirols. Beklagte: der
Baukonzern Strabag, Marktführer in allen Bereichen der
österreichischen Baubranche.
Seit Jahren und bis heute
verbindet die beiden Platzhirsche eine regelmäßige
Zusammenarbeit. Die Ermittlungen der WKStA ergaben laut NHT jedoch auch,
dass es von 2002 bis 2017 in
der österreichischen Bauwirtschaft ein Gesamtsystem
von kartellrechtswidrigen
Absprachen gegeben hat.
Zweck des Kartells: Minimierung oder Ausschaltung des
Wettbewerbs, um sich ge-
Im Zuge der Ermittlungen gegen das nun aufgel
genseitig zur Erteilung von
Aufträgen zu verhelfen und
so Marktanteile zu sichern.
In der Regel wurde schon
zuvor ausgemacht, wer bei
den Ausschreibungen zum
Zug kommen sollte — und die
Preise dahingehend abgestimmt. War es eine Ahnung
oder Zufall? Im Jahr 2013
nahm die NHT in ihre Vertragsbedingungen eine Konventionalstrafbestimmung
in Richtung Kartellabspra-
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öste österreichische Baukartell gestand die Strabag wettbewerbswidrige Absprachen bei sieben Projekten der Neuen Heimat Tirol zu - verneinte aber Schäden.
Fote: APA/Schneider
chen auf. Bei abgeurteilten
Verstößen sieht die Konventionalstrafe drei Prozent
der Angebotssumme - ohne
richterliches Mäßigungsrecht vor.
371.109 Euro forderte die
NHT darauf insgesamt von
der Strabag und reichte die
Klage ein. Die Strabag wollte
nämlich aus mehreren Gründen nicht zahlen und bestritt
nicht nur die Höhe des Klagsbetrages, sondern auch die
Zulässigkeit einer verschuldensunabhängigen Konventionalstrafe, die der Strabag
so schlicht als sittenwidrig erschien. Ein längerer Prozess
mit kostspieligen Gutachten
drohte. Nun einigten sich
beide Seiten auf einen außergerichtlichen Vergleich.
Strabag-Rechtsanwalt
Markus Altenweisl berichtet
von „positiven Vergleichsgesprächen“ und „ausgezeichneter Geschäftsbeziehung
zur NHT“.
NHT-Geschäftsführer
Hannes Gschwentner bestätigte gestern den Vergleich:
„In der Zusammenschau mit
dem Kostenrisiko der Prozessführung erscheint der
nunmehrige Vergleich aus
ökonomischen Gründen
als sinnvollste Variante. Die
Vorgehensweise wurde bereits vom Aufsichtsrat (Stadt,
Land und Betriebsrat, Anm.)
behandelt und abgesegnet.“
Über die Vergleichshöhe
wurde Stillschweigen vereinbart. Beide Parteien bauen
weiter aufeinander.