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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Grün, grün, grün werden alle unsere Städte“ (Beilage Tirol Magazin),
Seite 10-12

Grün, grün, grün,
werden alle uns’re Städte

Im Kampf gegen die drohende Klimakrise spielen Bepflanzungen in Ballungszentren eine
zunehmende Rolle. Die Zeit ist reif für die (Groß)stadt-Dschungel.

TEXT. JASMINE HRDINA

er Kampf gegen die
drohende Klimakrise

wächst, buchstäblich.

Gerade in Ballungszen-

tren gewinnen Bepflan-

zungen an Bedeutung. Lebende
Fassaden, Grünflächen, Bäume
und Teiche wirken nicht nur Hitze
entgegen, speichern Regenwasser
und bieten Tieren Unterschlupf.
Sie steigern auch die Lebensqualität der Bewohner und sorgen für
ein soziales Gleichgewicht, Um
dies zu forcieren, setzen Gemeinden auf Freiwilligkeit, vertrauen
ihrem — Verhandlungsgeschick,
andere geben strenge Regeln vor.
Die Politik ist sich einig: Bodenverbrauch und -versiegelung
müssen eingebremst, Betonwüsten und Hitzepolen entgegengewirkt werden. Laut WWF wurden
2022 in Österreich im Schnitt

zwölf Hektar pro Tag verbaur. fnı A

mehr als die Hälfte davon wasserundurchlässig versiegelt. Auf das
Jahr gerechnet entspricht das der
Fläche des Traunsees.

Die Bundesregierung hat sich
zum Ziel gesetzt, diese Dimension auf 2,5 Hektar pro Tag zu
reduzieren. Entsprechende Vorschriften bleiben allerdings
Ländersache. Tirol reiht sich in
puncto Verbrauch im Bundesländervergleich am hinteren Ende
ein. Nachvollziehbar,
bebaubare Flächen sind
im Gebirge rar und damit teuer. Zwar sind nur
zwei Prozent der Landesfläche wasserundurchlässig versiegelt, bei den
gewidmeten Bauflächen
sind es im Schnitt aber

40 Prozent, in der Landeshauptstadt Innsbruck sogar 75 Prozent.

Es gäbe ausreichende gesetzliche Grundlagen, um dem
entgegenzuwirken, meint der
zuständige Landesrat, Landeshauptmannstellvertreter Josef
Geisler, mit Verweis auf das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
und die Tiroler Bauordnung
(TBO). Städte und Gemeinden
würden hier als zuständige Bau-

behörden über „weitreichende

F RN s Dr
3.’ 81‘| UZE “ß

Möglichkeiten“ verfügen, Versiegelung zu verhindern oder bei der
Gestaltung von Dächern und Fassaden mitzubestimmen.

Auf Basis dieser Rechtsvorlagen
könnten sie eigene Verordnungen
erlassen. In Bebauungsplänen
könnte man so festlegen, dass
bei Bauprojekten Wiesen oder
zumindest Bereiche mit wasserdurchlässiger Pflasterung bestehen bleiben müssen.

Vorschreiben könnte man
Bauwerbern auch, Dächer und
Fassaden zu begrünen. Örtliche
Bauvorschriften regeln darüber
hinaus, wie weit Parkplätze, Zufahrten oder Innenhöfe versiegelt
werden dürfen. Nicht zuletzt werden in der örtlichen Raumordnung Grünzonen definiert — sie
können auch auf Teile von Bauplätzen gelegt werden.

Im Rahmen der Vertragsraumordnung steht es Gemeinden
frei, mit Bauwerbern individuelle
Maßnahmen zu verhandeln, So
könnten Kommunen etwa höhere
Baudichten gewähren, im Gegenzug dafür aber (öffentliche) Grünflächen verlangen.

Grüner, größer, dichter

„Gerade in Ballungsgebieten
werden diese Möglichkeiten vor
dem Hintergrund der Klimaveränderung an Bedeutung gewinnen“, sagt Geisler. Allerdings
hängt es davon ab, wie weit die
Gemeinden von diesen Instrumenten Gebrauch machen. >

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