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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_07_1_Presse_OCR
- S.12
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Kurier
„Von Führerschein bis Waffenpass: Was mit 1. Juli teurer wird“, Seite 4
Von Führerschein bis Waffenpass: Was mit 1. Juli teurer wird
Gebühren. Zahlreiche Erhöhungen im Rahmen des Sparpakets. Auch Krankentransporte sind nicht mehr gratis.
Von Josef Gebhard
Am heutigen Dienstag beginnt das zweite Halbjahr,
und damit kommen auf die
Bürger eine Reihe von Änderungen zu. Die schlechte
Nachricht: Die meisten davon sind mit beträchtlichen
Mehrausgaben verbunden.
Ein Überblick:
+ Gebührenerhöhungen Sie
wurden im Zuge des Sparpakets der Regierung beschlossen. Die Ausstellung eines
Reisepasses schlägt ab 1. Juli
nicht mehr wie bisher mit
75,90, sondern mit 112 Euro
zu Buche. Die Kosten für den
Führerschein klettern von
die Ausstellung eines Personalausweises muss man
künftig 91 statt 61,50 Euro
hinblättern. Teurer werden
auch MNamensänderungen:
Will man künftig anders hei-
ßen, muss man nun 567
Euro statt wie bisher 382,60
entrichten. Für einen Antrag
auf Verleihung der Staatsbürgerschaft bezahlt man
nunmehr 163 statt 125,60
Euro. Die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte verteuert
sich von 74,40 auf 110 Euro,
der Waffenpass von 118,40
auf 175. Deutlich kostspieliger wird auch die Anmeldung eines Pkw inklusive
neuer Kennzeichen. Sie kostet nun 265 Euro (statt bis-
60,50 auf 90 Euro, und für __ her 207 Euro).
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* Krankentransporte Auch
die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss massiv sparen. Deshalb werden
ab Dienstag für Krankenbeförderungen (Transporte
mit Taxi ohne Sanitäter)
7.55_Euro_verrechnet, was
der Rezeptgebühr entspricht. Für Krankentransporte (mit Sanitäter) fällt die
doppelte Summe (15,10
Euro) an.
In der Vergangenheit
wurden solche Dienste auf
Kassenkosten überaus großzügig in Anspruch genommen. Allein im Jahr 2024
wurden österreichweit rund
2,8 Millionen Transporte mit
den Blaulichtorganisationen
durchgeführt. Hinzu kommen 1,7 Millionen weitere
Krankenbeförderungen
durch Transportunternehmen, die ebenfalls von der
ÖOGK bezahlt werden. Die
Neuregelung sieht aber zahlreiche Ausnahmen vor. Allen
voran zeitkritische Transpor-
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te, weiters Personen, die von
der Rezeptgebühr befreit
sind sowie gewisse Fahrten
wie beispielsweise zur Chemotherapie, Strahlentherapie, Dialyse und Fahrten von
Kindern sind vom Selbstbehalt ausgenommen. Außerdem wird es eine Obergrenze für Transport-Selbstbehalte von maximal 28 Fahrten pro Jahr geben.
* Grunderwerbssteuer Hier
erfolgt ein Lückenschluss.
Wenn der Käufer nicht direkt das Grundstück, sondern eine Gesellschaft, die
das Grundstück besitzt, erwarb, galt bisher ein ermä-
ßigter Steuersatz. Dies wird
nun korrigiert.
* Umwidmungen Bei den
positiven (betrieblichen und
außerbetrieblichen) Einkünften aus der Veräußerung von umgewidmetem
Grund und Boden wird ein
Umwidmungszuschlag hinzugerechnet. Dieser beträgt
30 Prozent und muss im
Rahmen der Immobilienertragsteuer abgeführt werden. Dies soll heuer zehn
und kommendes Jahr 30
Mio. Euro ins Budget spülen,
die Jahre danach sollen es
50 Mio. Euro sein.
+NoVA Mit 1. Juli tritt die
NoVA-Befreiung von Kleintransportern in Kraft. Damit
sollen vor allem kleinere Betriebe entlastet werden.