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Jahr: 2025

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Tiroler Tageszeitung

„Land darf Tirols Bettenburgen

Offiziell rund 350.000 Gästebetten bieten Tirols Beherbergungsbetriebe - inoffiziell womöglich auch deutlich mehr.

k

—SS

nicht prüfen“, Seite 20

Symbottoto: (Stock

Land darf Tirols
Bettenburgen nicht prüfen

Wer kontrolliert, ob Hotels die Bettengrenze einhalten? Nur die Ortschefs
und nicht das Land, sagt der Verfassungsdienst. Für Liste Fritz „unsinnig“.

Von Max Strozzi

Innsbruck — Wie viele Urlauber verträgt Tirol? Im Streit um
die Höchstzahl an Gästebetten
hatte Altlandeshauptmann
Günther Platter mit dem
Ausrufen einer Betten-Obergrenze politisch die Pfosten
eingeschlagen. Maximal 300
Gästebetten pro Hotel, und tirolweit sollte bei 300.000 Betten Schluss sein. Mittlerweile
ist eine 300-Betten-Obergrenze für Hotels vom Tisch, weil
rechtlich nicht verankert.

Und die Bettenzahl bewegt
sich konstant jenseits der
350.000. Womöglich aber sogar deutlich darüber. Nachdem bekannt wurde, dass Luxushotels wie das Kempinski
in Jochberg oder das Gradonna in Kals mehr Betten angeboten hatten, als ihnen die
Widmung erlaubt, forderte die
Liste Fritz die Landesregierung
per Dringlichkeitsantrag auf
zu prüfen, ob sämtliche Tiroler Großhotels die genehmigte Bettenanzahl auch einhalten. Kempinski und Gradonna

‚ ‚ Eine Zuständigkeitsverschiebung
für Kontrollen zur
Landesregierung wäre
[...] bundesverfassungsgesetzlichen Gründen
verwehrt.“
Verfassungsdienst des Landes

seien laut Liste Fritz nämlich
„nur die Spitze des Eisbergs“.
Keine Kontrolle durch Land

Für die Bettenkontrollen sieht
sich das Land allerdings nicht
zuständig, wie nun aus einer
Auskunft des Verfassungsdienstes des Landes hervorgeht. Denn eine verbindliche
Festlegung der maximalen
Bettenanzahl erfolge mit dem
Baubescheid der zuständigen
Baubehörde, für die Kontrollen seien daher die jeweiligen Bürgermeister bzw. in
Innsbruck der Stadtmagistrat zuständig. Die Zuständigkeit in baupolizeilichen
Angelegenheiten sei verfassungsrechtlich „zwingend den

‚ Dass die Landesre-

gierung die Betten-
Obergrenzen vorgibt, sie
aber nicht kontrollieren
kann, passt nicht zusammen. Das ist unsinnig
und unglaubwürdig.“
Markus Sint (Liste Fritz)

Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich zuzuordnen“,
so der Verfassungsdienst. Bettenkontrollen durch die Landesregierung seien daher verfassungsgesetzlich gar nicht
möglich. Und auch die Gemeindeaufsicht könne die Gemeinde nicht dazu auffordern,
die Bettenzahl ohne Anlass zu
kontrollieren.

Für Liste-Fritz-Klubchef
Markus Sint ist dies ein unbefriedigender Zustand. „Es
gibt bei Großhotels Sonderwidmungen, die das Land als
Gesetzgeber definiert hat und
die eine Höchstzahl an Betten
vorgeben“, sagt Sint: „Dass die
Landesregierung die Betten-
Obergrenzen vorgibt, sie dann

Auf jeden zweiten Einwohner in Tirol kommt ein Gästebett

Beherbergungsbetriebe:

Tirols Tourismus hatte laut
Statistik Austria im Tourismusjahr
2023/24 (November 2023 bis
Oktober 2024) rund 22.900 Beherbergungsbetriebe. Das waren
um 0,5 Prozent mehr als im Jahr
davor.

Gästebetten: 2023/24 boten
Tirols Tourismusbetriebe insgesamt 355.700 Gästebetten an.
Damit liegt Tirol immer noch
deutlich über der Obergrenze
von 300.000 Betten, die nach

der Corona-Pandemie als Ziel
ausgegeben wurde. Damit kommt
auf jeden zweiten Einwohner in
Tirol ein Gästebett.

Urlauber und Nächtigungen:
Im vergangenen Winter kamen
von November bis Ende April

6,1 Millionen Urlauber nach

Tirol und sorgten für rund 26,4
Millionen Nächtigungen. In einem
vollen Jahr urlaubten zuletzt rund
12,4 Millionen Gäste in Tirol

und sorgten für 48,7 Millionen
Nächtigungen.

Österreich: In Österreich gibt es
laut Statistik Austria etwa 71.900
Beherbergungsbetriebe - 42 %
davon sind gewerblich, der Rest
privat. Bundesweit werden 1,2
Millionen Gästebetten angeboten.

Gäste, Übernachtungen:
Vergangenen Winter stieg die
Zahl der Gäste bundesweit auf
20,6 Millionen, die Nächtigungen
stiegen auf 72,3 Millionen. Übers
Jahr betrachtet urlaubten 46,7
Mio. Personen in Österreich, bei
154,32 Mio. Nächtigungen.

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aber gar nicht kontrollieren
kann — das passt nicht zusammen, das ist unsinnig und unglaubwürdig.“

Bei der Kontrolle gehe es
nicht um Missgunst gegenüber Unternehmern, sondern
um eine grundsätzliche Frage
zur Kontrolle von Gesetzen.
„Die Landesregierung weiß
nicht, wie viele Betten tatsächlich angeboten werden, und
sie will es auch gar nicht wissen“, kritisiert Sint.
Wirtschaftskammer blitzt ab

Dass eine Bettengrenze Sinn
macht, bestätigt auch der Verfassungsdienst. Er sagt nämlich Nein zum Vorschlag der
Wirtschaftskammer, Hotels
nicht die Bettenzahl vorzuschreiben, sondern auf „vermietbare Wohneinheiten“
umzustellen. Ein Ort müsse
seine Infrastruktur danach
ausrichten, wie viele Personen
sie in Anspruch nehmen, so
der Verfassungsdienst. Daher
müsse er auch wissen, wie viele Personen in Hotels maximal
nächtigen können.

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6,1 Millionen Gäste urlaubten vergangenen Winter in Tirol. Foto: T/uebl