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Tiroler Tageszeitung

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„Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Baubeamte“, Seite 16
30.5.2025

Staatsanwaltschaft prüft
Vorwürfe gegen Baubeamte

Amtsschimmel oder mehr? Nach Whistleblower-Anzeige gegen Baubeamte
rief Innsbruck den Staatsanwalt an. Der prüft Vorwürfe gegen acht Personen.

Von Max Strozzi

Innsbruck - Vor rund zwei Wochen hat die Innsbrucker Magistratsdirektorin die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Es geht um Vorwürfe gegen
mehrere Baubeamte, die über
die Whistleblower-Homepage
der Stadt an den Magistrat herangetragen wurden. Dabei
wurden Verdachtsmomente,
die auch in Richtung Missbrauch der Amtsgewalt gehen,
geäußert, mit Unterlagen untermauert und konkretisiert.
Zusammengefasst würden
Bauwerber von den Beamten
mit Hilfe von rechtswidrigem
Vorgehen zermürbt und in
jahrelange Gerichtsverfahren
gezwungen, so der Vorwurf.

Wie die Staatsanwaltschaft
der TT mitteilt, werde nun die
vom Stadtmagistrat übermittelte anonyme Anzeige wegen
des Verdachts des Amtsmissbrauchs geprüft. Die Vorwürfe
richten sich demnach gegen
insgesamt acht Personen. In
den Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft gerade sichtet
und die auch der TT vorliegen, werden mehrere Fälle geschildert, die zunächst „nur“
nach Amtsschimmel riechen,
für die Betroffenen jedoch
schwerwiegende Folgen haben können.

Bewilligungen ignoriert?

So wird etwa der Fall eines
Innsbrucker Gastronomen
geschildert, dessen Lokal seit
vielen Jahren besteht. Im Zuge
eines Betriebsanlagenverfahrens befand ein Sachverständiger im Jahr 2021, dass es für
einen angeblich errichteten
Wintergarten keine Baubewilligung gebe - sprich, das Lokal
den Wintergarten schwarz errichtet habe. Das Bauamt verhängte aufgrund der Schilderungen des Sachverständigen
ein sofortiges Nutzungsverbot

Innsbrucks Magistratsdirektorin Gabriele Herlitschka leitete die Anzeige an

wr —

die Staatsanwaltschaft weiter. Sie nimmt die Sache „sehr ernst“. Foto: imago

und trug dem Eigentümer auf,
den angeblichen Wintergarten
zu beseitigen. Und es befand
zudem, dass der nötige Brandschutz nicht gegeben sei.

Wie sich den Papieren zufolge aber herausstellte, handelte
es sich bei dem Wintergarten
nicht um einen Wintergarten,
sondern vereinfacht gesagt
um eine große Glaswand, die
bereits zehn Jahre zuvor vom
Bauamt bewilligt wurde und
den ebenfalls genehmigten
Gastgarten von einer Durchgangspassage trennt.

Schon der Sachverständige,
der fälschlicherweise den Wintergarten für illegal befand,
wäre verpflichtet gewesen zu
prüfen, ob Bewilligungen vorliegen, wird in den Whistleblower-Papieren kritisiert. Und
das Bauamt sei den Ausführungen des Sachverständigen
blind gefolgt, „ohne Prüfung
des Sachverhaltes bzw. zu recherchieren, ob weitere Bewilligungen vorliegen oder nicht“.
Trotz gültiger Bewilligungen
habe die Behörde dem Wirt
die Beseitigung des Winter-

Seite 3 von 8

gartens aufgetragen und ein
Nutzungsverbot verhängt.
„Die Vorgangsweise der Behörde und des Sachverständigen lässt jedenfalls den Verdacht des Amtsmissbrauchs
aufkommen“, so der Vorwurf.

Und auch die angeblichen
Verfehlungen beim Brandschutz hätten sich als falsch
herausgestellt. Denn der Baubeamte habe sich auf Ausführungen eines Brandschutzbeauftragten gestützt, der
aber „weder eine behördliche
Funktion ausgeübt hat, noch
über die entsprechende fachliche Qualifikation als hochbauund brandschutztechnischer
Sachverständiger verfügt“,
schreibt der tatsächlich für
Brandschutz Zuständige im
Stadtmagistrat, der letztlich
die Causa zugunsten des Wirts
aufklären konnte.

Generell mehr Beschwerden

Für den Gastronomen seien solche Vorgehensweisen
nicht nur unangenehm, sondern können existenzgefährdend sein, wird kritisiert. Ob
die Schilderungen der Whistleblower-Unterlagen, die
auch andere Fälle behandeln,
für einen Anfangsverdacht
reichen, prüft nun die Staatsanwaltschaft.

Auch bei der Landesvolksanwaltschaft langten immer
wieder Beschwerden ein, so
Volksanwältin Doris Winkler-
Hofer: „In den vergangenen
Jahren wurden verschiedene
Anfragen im Zusammenhang
mit dem Innsbrucker Bauamt
an die Landesvolksanwältin
herangetragen“, sagt sie. Insgesamt seien die Probleme im
Baurecht generell gestiegen.
Beschwerden über das Innsbrucker Bauamt würden laut
Winkler-Hofer aber nicht häufiger an die Volksanwaltschaft
herangetragen als in anderen
Bezirken und Gemeinden.