Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_05_17_Presse_OCR

- S.21

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_05_17_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Der Standard

„Bausperren sorgen für Diskussionen“, Seite 14
17.5.2025

Bausperren sorgen
für Diskussionen

Die Stadt Innsbruck verhängte Bausperren über 23 schon gewidmete,
aber noch unbebaute größere Areale. Ein Gutteil davon soll für den
geförderten Wohnbau gesichert werden. Das Vorgehen sorgt für Ärger.

Martin Putschögl

beschaffung gehen. Das wird jetzt schon

seit einigen Jahren versucht, zunächst mithilfe des Bodenbeschaffungsgesetzes, eines
Bundesgesetzes, das schon 1974 beschlossen,
bisher aber noch nie angewendet wurde. Dieser Versuch war bisher nicht von Erfolg gekrönt, beziehungsweise gab es vom Land Tirol
diesbezüglich zuletzt die Auflage, zunächst
„gelindere Mittel“ anzuwenden.

Das tut man jetzt: Ende März wurden in
einer rasch durch den Gemeinderat gebrachten Offensive zahlreiche Bausperren verhängt, über insgesamt 23 größere „Flächen“,
die jeweils mindestens 2500 Quadratmeter
groß sowie seit mindestens 15 Jahren als Bauland gewidmet, aber noch unbebaut sind.
Die Bausperren für die insgesamt 86 grundbücherlichen Liegenschaften mit einer Gesamtgröße von rund zehn Hektar sind der erste
Schritt in einem Prozess, an dessen Ende die
„Mobilisierung“ großer Teile dieser Liegenschaften für den geförderten Wohnbau steht.
Denn das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG)
bietet — übrigens auch schon seit 1994 — die
Möglichkeit, sogenannte „Vorbehaltsflächen
für den geförderten Wohnbau“ auszuweisen.
Werden solcherart gewidmete Flächen nicht
innerhalb von zehn Jahren zumindest zur
Hälfte einer Gemeinde, dem Tiroler Bodenfonds oder einem Bauträger, der geförderte
Wohnbauten errichtet, zum Kauf angeboten, tritt die Widmung außer Kraft, und eine
Rückwidmung in Freiland kann durchgeführt
werden.

Ärger unter Eigentümern

Mit der Maßnahme sollen Grundstücke für
den sozialen Wohnbau gesichert werden. Sie
sei „ein Muss“ geworden, sagte Bürgermeister
Johannes Anzengruber (Liste JA) beim Beschluss im Gemeinderat. Schließlich sei Innsbruck schon seit 2022 laut Verordnung der Tiroler Landesregierung eine sogenannte „Vorbehaltsgemeinde“ gemäß Paragraf 14 Abs. ı
des Tiroler Grundverkehrsgesetzes. Als solche müsse man Gründe für leistbaren Wohnbau reservieren. Betroffen von der Maßnahme sind insgesamt 26 Grundeigentümerinnen
und -eigentümer, neben Privatpersonen auch
kirchliche Einrichtungen, Investoren und
Grundbesitzer aus dem Ausland.

Dass die Maßnahme unter ihnen nicht auf
ungeteilte Zustimmung fällt, ist klar. Leopold
Baumberger, Abt des Stiftes Wilten, das mit
drei Liegenschaften betroffen ist, sprach in

I nnsbruck will neue Wege in der Bauland-

einem Brief an Bürgermeister Anzengruber
und weitere Vertreterinnen und Vertreter der
Stadt von einem „unfreundlichen Akt“. Das
Vorgehen der Stadt sorge „für Verwunderung
und Irritation“, es werde dabei „mit zweierlei
Maß gemessen“, und eine solche „Zwangsmaßnahme“ lasse „keinerlei Ernsthaftigkeit
für eine Kommunikation auf Augenhöhe erkennen“. Er bezweifle zudem, „dass damit ein
produktives Gesprächsklima mit den betroffenen Eigentümern hergestellt werden kann“.

Genau das hat Anzengruber nun aber vor:
mit allen betroffenen Eigentümerinnen und
Eigentümern reden. Ein paar dieser Gespräche haben auch bereits stattgefunden, berichtet der SPÖ-Gemeinderat und Vorsitzende
des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe, Benjamin Plach. Er ist bei den Gesprächen dabei, ebenso wie die Stadträtin für
Stadtplanung, Janine Bex (Grüne). Man sei
„mit fast allen schon in guten Gesprächen“,
sagt Plach dem STANDARD. Auch bei Abt
Baumberger hofft er, dass dieser „nach einer
Nachdenkpause“ in die Gespräche mit der
Stadt eintreten wird. Baumberger hat allerdings bereits gesagt, er wolle nur dann reden,
wenn zuvor die Bausperre zurückgenommen
werde. Und er verlangt die schriftliche Zusage,
dass Vorbehaltsflächen „nur im Einvernehmen mit dem Stift als Grundeigentümer festgelegt werden“.

Rechtliche Prüfungen

Unbill droht der Stadt auch von anderer Seite. Die Vereinigung Österreichischer Projektentwickler (VÖPE) hat bereits eine rechtliche
Prüfung der Maßnahme eingeleitet. Allerdings
könnte es durchaus sein, dass eine etwaige
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu
lange dauern wird, nämlich zumindest zwei
Jahre, heißt es gegenüber dem STANDARD.
Die Ausweisung der Vorbehaltsflächen soll
aber schon innerhalb des nächsten Jahres
vonstattengehen. Manche Beobachter rechnen deshalb schon mit jahrelangen Rechtsstreitigkeiten mit den Grundeigentümern.

Betroffen von den Bausperren ist übrigens
auch der börsennotierte Entwickler UBM. Er
will gemeinsam mit dem Innsbrucker Bauträger Pema ein Grundstück im Stadtteil Amras
mit 140 freifinanzierten Wohnungen bebauen.
Das Projekt stößt in der Stadt auf Kritik, weshalb schon im Vorjahr eine erste Bausperre
verhängt wurde. Nun fällt die Liegenschaft
auch unter die neue Maßnahme. Die UBM will
dazu vorerst keinen Kommentar abgeben.

Seite 21 von 24