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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_21_Presse_OCR
- S.8
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tirol.orf.at
„Eingriff in Privatgrund fürs sozialen Wohnbau“, Seite online
21.3.2025
INNSBRUCK
Eingriff in Privatgrund für sozialen Wohnbau
Innsbruck will Flächen für den geförderten Wohnbau ausweisen. Große private
Baugrundstücke können dann zur Hälfte für den sozialen Wohnbau herangezogen werden.
Dafür sind eigene Widmungen notwendig. Zuvor werden über diese Flächen in ganz Innsbruck
Bausperren verhängt.
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Der Fahrplan steht bereits und die in Frage kommenden Grundstücke
sind in der gesamten Stadt bereits festgelegt. Vornehmlich handelt es
sich um gewidmetes Bauland von privaten Eigentümern. Dabei darf die
Stadt 1.500 Quadratmeter nicht antasten.
Seit 1994 mögliche Vorgangsweise
Somit kommen nur große Grundstücke in Frage, mit über 2.500
Quadratmetern. Sie werden mit einer Sonderwidmung
„Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau"” versehen.
Die Stadt kann die Hälfte dieses Grundstücks für den sozialen
Wohnbau verwenden. Der Eigentümer oder die Eigentümerin muss
dann diesen Teil zu den wesentlich günstigeren Konditionen der
Wohnbauförderung abtreten. Die andere Hälfte darf der
Grundeigentümer frei am Markt verkaufen. Die Tiroler Raumordnung
lässt dieses Instrument seit 1994 zu. Angewendet wurde es in dieser
Dimension noch in keiner Gemeinde.
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