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Jahr: 2025

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- S.11

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Kronenzeitung

„Opfer haben es noch schwerer“, Seite 16

Fo2o. Chwvstiam Forcher

Ob beim Sport oder Spaziergang: Bäume stellen

x

zweifellos eine Gefahr dar - wer ist dann schuld?

Opfer haben es
noch schwerer

Baumhalter mussten ihre Sorgfalt

beweisen - das hat sich umgekehrt

E in furchtbarer Fall wie
im Artikel rechts ist jederzeit wieder möglich.
Gerade in Tirol, dem
Land der Föhnstürme
und Schneelasten.,

Bisher mussten Baumhalter laut dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) beweisen,
dass sie alles unternommen haben, um Unglücke
zu verhindern. Beispielsweise regelmäßige Kontrollen, ob der Baum durch
Alter oder Zustand eine
Gefahr darstellt. Denn
rechtlich geschen wurden
die Kastanien oder Linden wie Gebäude mit entsprechender Haftung behandelt, Die Folge waren
„Angst-Schnitte“ mit oft
radikalen Verstümmelungen der Vegetation,

Seit 1. Mai 2024 gilt
der Paragraf 1319b, wonach die Bäume nicht länger wie ein Gebäude behandelt werden. Jetzt
muss der Geschädigte beweisen, dass der Baumhalter die Sorgfaltspflicht
vernachlässigt hat. Pikant: Der Fall rechts wurde nach altem Recht entschieden, auch dies half
dem Opfer bisher nicht.

Zwei Kontrollore für die
städtischen Bäume

Die Stadt Innsbruck verschärfte nach dem Unglück im Jahr 2021 die
Maßnahmen: Zwei eigene
Baum-Kontrollore patrouillieren. „Jeder Baum
erhält einmal jährlich Besuch“, heißt es vom städtischen Gartenamt. mo.

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