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Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_9_Presse_OCR
- S.7
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Kronenzeitung
„Aufatmen nach Horror-Monaten“, Seite 20+21
Aufatmen nach
Horror-Monaten
„Radau-Mieterin“ in Innsbrucker Hoch-
haus zog nach „Krone“-Bericht aus.
Gepolter und Geschrei
mehr, endlich wieder
durchschlafen — die Erleichterung in einem Hochhaus
in der An-der-Lan-Straße
im Innsbrucker O-Dorf ist
groß. Denn die „Radau-
Mieterin“, die den anderen
40 Parteien das Leben
schwer machte, zog nun aus
ihrer Wohnung aus,
Die „Tiroler Krone“ berichtete Anfang Dezember
über die Umtriebe von Frau
H., über nächtliche Gelage,
über benebelte Besucher auf
E ndlich kein nächtliches
den Gängen, über Blutspuren im Stiegenhaus oder beschädigte Aufzugschalter.
Häufige Besuche der Polizei
hielten die junge Frau nicht
von weiteren Eskapaden ab.
Dem Vernehmen nach war
sie vor dem Einzug im Juni
in Betreuung, leider hatte sie
auch dann ihr Leben offenbar nicht im Griff,
Nun konnten die anderen
Hausparteien, die trotz
unterschiedlicher Nationalitäten recht gut harmonierten, aufatmen: Die Mieterin
zog „bei Nacht und Nebel“*
Fotor Christod Birbaurmer
Diverse dal im
Gebäude (oben) endlich d
(rec_hts) soJlen im
aus, wie Bewohner schildern. Sie wolle und könne in
diesem Haus nicht mehr leben, soll sie kurz zuvor noch
gesagt haben.
„Es ist Ruhe eingekehrt“,
bestätigt Lukas Tusch, zu-
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ständiger Mitarbeiter bei der
Innsbrucker Immobiliengesellschaft (I1G). Allein im O-
Dorf verwaltet man derzeit
rund 1600 Wohnungen, eine
derartige Zuspitzung bis hin
zur in diesem Fall bereits
vorbereiteten Räumungsklage sei aber selten.
Wie läuft das Prozedere bei
„Problem-Mietern“? „Zu-
nächst weisen wir in einem
Brief auf die Hausordnung
hin und ersuchen um Rückmeldung“, erklärt Tusch.
Wenn dieser und ein etwaiger zweiter Brief ohne Reaktion bleiben, ruft man die
} Betroffenen zu einem per-
$ sönlichen Gespräch., „Oft
“ klärt sich das Ganze auf, etwa wenn jemand nur eine für
andere störende Gewohnheit hat“, schildert der IGG-
Mitarbeiter, Beispiel: Ein
Mieter klappte spätabends
stets sein Schlafsofa aus und
tat dies eher rustikal. Das
Gepolter hörte sich wie ein
Umbau an - es ging nach der
Mahnung auch leiser.
In anderen Fällen, auch
bei der „Radau-Miecterin“,
sammelt die IIG Zeugenaussagen, die dann die Grundlage für die Räumungsklage
bilden. Im aktuellen Fall ist
dies nicht mehr nötig, die
Schlüsselübergabe an die
1IIG fand aber noch nicht
statt. Nun wird sich herausstellen, in welchem Zustand
sich die Wohnung befindet.
„Weißeln allein reicht in
manchen Fällen bei Weitem
nicht“, weiß Tusch aus Erfahrung. Andreas Moser