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Jahr: 2025

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- S.31

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Bezirksblätter Innsbruck

„Neues Gesetz kommt im März“, Seite 12

Hunderte Beschwerden zum
Thema Straßenmusiker gehen bei der Stadt jährlich. Die
Beschwerden gehen an verschiedenen Stellen wie bei der
Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG), im Kulturamt oder bei
der Polizei ein. Das Hauptproblem bei den Beschwerden ist
Lautstärke, in Verbindung mit
der Dauer der Darbietungen.
Dabei würde es durchaus ein
Regelwerk für die Straßenmusiker geben.

Keine Handhabe

Wer sich an das Regelwerk der
Stadt Innsbruck nicht halten
will, hat noch nichts zu befürchten. Ein Einschreiten der
MÜG oder Exekutive ist aufgrund der fehlenden rechtlichen Grundlagen nicht möglich. Straßenmusiker fallen
nicht unter das eigentlich zuständige Veranstaltungsgesetz
des Landes. Das städtische Kul-

Neues Gesetz kommt im März

Lärmbelästigung durch Straßenmusikanten soll eingeschränkt werden

turamt zeigt sich gemeinsam
mit dem Amt „Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen“
bemüht, die Straßenmusiker
für die Problematik zu sensibilisieren und weiter Fakten für
die politische Beurteilung der
Situation zu sammeln. Für Diskussionen ist laufend gesorgt.

Neue Regeln

Die Gesetzesänderung soll dem
März-Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Straßenmusiker müssen künftig vor einem Auftritt bei der
zuständigen Veranstaltungsbehörde, also der jeweiligen
Gemeinde, ihre Darbietung
anmelden. Ausnahmen von
der Anmeldepflicht im Veranstaltungsgesetz sind Sportveranstaltungen mit lokalen
Charakter, Brauchtumsveranstaltungen oder Veranstaltungen zur vorübergehenden
Unterhaltung von Kindern.

MÜCG und Exekutive sollen künftig
einschreiten. Foto: MeinBezirk
Die Volljährigkeit ist keine Voraussetzung für die Anmeldung
einer Darbietung von Straßenmusik. Jugendschutzrechtliche
Belange sind von der Behörde
bei der Anmeldung bzw. bei einer allfälligen Untersagung der
Veranstaltung ($ 7 Abs. 2 lit. b),
entsprechend zu berücksichtigen.

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