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Tiroler Tageszeitung

„Gemeinden schulden Frauen Gehaltsgelder“, Seite 6+7
12.1.2025

Gemeinden schulden Frauen Gehaltsgelder

Hunderte ElementarpädagogInnen

mit Altverträgen wurden über Jahre 4

beim Lohn falsch abgerechnet. Einige
fordern nun Nachzahlungen. Das
passt nicht allen Bürgermeistern.

Von Liane Pircher

Innsbruck — Die Sachlage
ist ziemlich verzwickt. Weder Bürgermeister noch
Amtsleiter und am allerwenigsten die Betroffenen
selbst sehen die Schuld
bei sich. Fakt ist, dass ein
paar hundert ElementarpädagogInnen in Tirols
Kindergärten über Jahre
40 Wochenstunden gearbeitet haben, aber nur für
„ Es ist ungerecht
und das können

wir nicht einfach so

hinnehmen. Es geht
um Wertschätzung.“

Betroffene
(Elementarpädagogin)

36 Stunden bezahlt worden sind. Davon betroffen sind jene mit einem
Dienstvertrag älter als 20.
September 2006 und die
in einer Tiroler Gemeinde arbeiten (für die Stadt
Innsbruck gilt eine andere
Regelung). Konkret geht
es um vier Stunden Vor-

bzw. Nachbereitungszeit,
die wöchentlich abseits
der direkten Arbeit mit
den Kindern geleistet wurden. Was in den Gemeindestuben trotz Info samt
Merkblättern seitens des
Landes Tirol unterging,
waren die Übergangsbestimmungen für pädagogische Fachkräfte. Damit
hätte für jene mit Altverträgen ab dem Jahr 2006
eine Arbeitszeit von insgesamt 36 Stunden - statt
40 - gegolten.

Über Jahre fiel keinem auf, dass jene mit
Dienstverhältnissen von
vor dem 20. September
2006 eigentlich vier Stunden zu viel arbeiteten., Irgendwann entdeckte wer
den Fehler. Seitdem ist
auch die dafür zuständige Gewerkschaft younion
an Fällen dran. Mehrere
Elementarpädagogi
haben sich auch an die
TT gewandt: „Wir altgedienten Fachkräfte haben in gutem Glauben
gearbeitet und einen finanziellen Schaden erfahren. Rechnet man vier

Altgediente Elementarpädagoginnen kämpfen um die Bezahlung offener Arbeitsstunden - dafür zuständig sind die Gemeinden als Er-

halter der Kinderbildung und -betreuung.

Wochenstunden auf 38
Arbeitswochen im Jahr
abzüglich Ferien auf 18
Dienstjahre hoch, dann
sind das 2736 unbezahl

einzeln für sich Gespräche führen: „Niemand
hat uns Bescheid gesagt,
keine Verträge wurden
bgeändert, die Gemein-

Arbeitsstunden. Das ist
eine Ungeheuerlichkeit“,
sagt eine der Betroffenen
(Name der Redaktion bekannt). Die Frauen wollen
anonym bleiben, weil die
Gespräche über Wiedergutmachung mit „ihren“
Bürgermeistern teils sehr
zäh verlaufen. Jede müsse

den wurden mit Schreiben informiert, aber diese Info wurde scheinbar
nicht wahrgenommen.
Wir wollen niemandem Absicht unterstellen, aber man hätte uns
sagen müssen, dass die
40-Stunden-Woche nicht
mehr gilt. Wir kämpfen

-
\\\\\\\\3

»

um Wertschätzung für
unseren Beruf“, sagt eine
der Pädagoginnen. Man
wisse, dass zivilrechtlich
der Großteil der Ansprüche verjährt sei, aber es
gehe zumindest um drei
Jahre, „die fairerweise
nachbezahlt werden sollen“. Einen Schritt weiter
ist man bei der Gewerkschaft younion, dort hat
man für mehrere Frauen bereits eine außergerichtliche Lösung mit den

Seite 4 von 18

Foto: (Stock

jeweiligen Gemeinden erzielt. Man rechnet mit 400
bis 500 Betroffenen.

Aus gewerkschaftlicher
Sicht ist klar: Laut Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz können diese
Überstunden sehr wohl
geltend gemacht werden.
In einem Fall gab es eine
Nachzahlung von rund
10.000 Euro. Derzeit würden acht Fälle betreut.
Seitens der Gewerkschaft
ist für den Rechtsbeauf-

tragten Marc Deiser klar:
„Sollten wir keine außergerichtliche Lösung
mit den Gemeinden finden, dann scheuen wir
es nicht, eine gerichtliche
Grundsatzentscheidung
herbeizuführen.“ Knack-
„ Was nachweislich geleistet
wurde, ist auch zu
bezahlen - das sagen
wir den Amtsleitern,
die sich melden.“

Karl-Josef Schubert
(Gemeindeverbandspräsident)

punkt sei das Nachweisen der geleisteten Arbeit,
denn für Vor- bzw. Nachbereitungszeit gebe es
keine Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung.

Nicht lange um den
Brei herumreden will in
der Causa Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef
Schubert. Für ihn ist logisch: „Was nachweislich
geleistet wurde, ist zu bezahlen. Dort, wo tatsächlich Fehler passiert sind,
ist das zu bereinigen. Die
Rechtslage ist klar.“ Diese Auskunft bekämen
Amtsleiter, die sich bei
ihm melden. Betroffene
Gemeinden müssen als
Erhalter und Dienstgeber
die Schieflage regeln. Das
Land trifft keine Schuld,
der Ball liegt bei den Bürgermeistern.