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Jahr: 2025

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- S.14

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tirol.orf.at

BIG-Option vor finaler Absage Mattles

Vor dem finalen Aus für den Neubau war seitens Dornauers erwogen
worden, dass die BIG den Bau errichten und das Land als Mieter mit
Kaufoption auftreten könnte. Schließlich wurde das erwähnte
Gutachten in Auftrag gegeben. Damit hätten Kosten gestreckt werden
sollen, tief in die Tasche greifen hätte das Land aber trotzdem müssen
und über die Bezahlung der MCI-Mieten die Baukosten zu refinanzieren
gehabt. Es bestand aber die Hoffnung, dass die BIG billiger bauen
könnte.

Gutachten sah keine rechtlichen Hürden für Übernahme

Der mit dem Gutachten beauftragte Wiener Vergaberechtsexperte
Michael Breitenfeld sah jedenfalls laut „Kurier“ keine rechtlichen
Hürden für eine Übernahme durch die BIG. Eine Neuausschreibung
hätte es demnach nicht gebraucht.

Er ging der Frage nach, ob eine „öffentlich-öffentliche Kooperation“
zwischen Land Tirol und Bundesimmobiliengesellschaft so wie
allenfalls der Stadt Innsbruck als Eigentümerin des Projektgrundstücks
„ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens“ möglich wäre.

Gutachten sah öffentliches Interesse

Überprüft wurde, ob die Stadt der BIG „ohne öffentliche
Ausschreibung“ ein Baurecht einräumen bzw. die Liegenschaft
übertragen könnte und das Immobilienunternehmen der Republik den
MCI-Neubau „auf eigene Kosten und eigenes Risiko realisieren“ dürfte.
Breitenfeld sah letztlich alle dafür notwendigen Voraussetzungen
erfüllt, hieß es. Etwa, dass die Zusammenarbeit „ausschließlich
zwischen öffentlichen Auftraggebern erfolgt“ oder der „Erreichung
gemeinsamer Ziele“ dient. Das Gutachten habe jedenfalls ein
„verbindendes öffentliches Interesse“ gesehen. Das Land hätte seine
Planungsgrundlagen einbringen und künftige MCI-Mieten an die BIG
zahlen müssen.

Die nunmehrige Expertise fiel konträr zu jener eines Innsbrucker
Rechtsanwaltes aus, der das Land seit langem in Sachen MCI berät.
Dieser schloss dem Bericht zufolge in Bezug auf die BIG eine
sogenannte „Verwaltungskooperation“ als Option aus.

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