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Jahr: 2024

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Kronenzeitung

„Tod nach Drogenparty in Tirol: Wurde Aufsichtspflicht verletzt?“, Seite

20
8.11.2024

Tod nach Drogenparty in Tirol:
Wurde Aufsichtspflicht verletzt?

Max (16) verstarb 2020. Der Oberste Gerichtshof (OGH) könnte

nun ein Urteil mit weitreichenden Folgen für die Betreuung fällen.

as Drama spielte sich

2020 in einer Wohnung
in Innsbruck ab, die von einer
Tiroler Jugendeinrichtung
betreut wurde. „Prinzipiell
war es Aufgabe und Verpflichtung der Kinder- und
Jugendhilfe, die Jugendlichen — auch jene, die nur zu
Gast sind, wie Max — zu beaufsichtigen. Doch das ist
hier nicht geschehen“, sagt
Markus Abwerzger, Anwalt

©

Es war bekannt, dass in der
besagten Wohnung Drogen
konsumiert werden. Die
Kontrollen waren
unzureichend und die
Betreuung nicht R
lückenlos.

Markus Abwerzger,
Anwalt der Eltern des verstorbenen Max (16)

Foto: Christof Birbaumer

der Eltern von Max. Daher
hater eine Schadenersatzforderung eingebracht. Das Justiziariat des Landes Tirol sah
das vollkommen anders.
Seither ist die (Causa
Gegenstand von Gerichtsverhandlungen. Neuester
Akt: Das Urteil des OLG
Innsbruck liegt vor. „Die negative erstinstanzliche Entscheidung hat es zwar bestätigt, allerdings hat es die or-

Foto: fotoforcher.at

Das Urteil des Oberlandesgerichtes
Innsbruck (OLG) liegt vor, nun ist der
Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug.

dentliche Revision zugelassen — das ist interessant“, betont Abwerzger. Prinzipiell
könne eine Aufsichtspflichtverletzung nur gegenüber jener Person bestehen, die der
Aufsicht unterliegt. Doch
hier gehe es um einen Schaden eines Dritten - nämlich
Max. Ob und unter welchen
Voraussetzungen eine Aufsichtspflichtverletzung vorliege und ob diese eben dann

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auch auf Dritte ausgedehnt
werde, sei nun die entscheidende Rechtsfrage.

„Wenn ich als Familienvater weiß, dass mein Kind zu
Hause Drogenpartys abhält,
und das zulasse, sagt mir die
Kinder- und Jugendhilfe sofort, dass ich das zu unterbinden habe. Aber selber tun sie
es nicht. Somit wird hier mit
zweierlei Maß gemessen“,
kritisiert der Anwalt.

Komme der OGH tatsächlich zum Entschluss, dass in
derartigen Fällen gegenüber
Dritten eine Aufsichtspflichtverletzung vorliege, „müsste
die Betreuung in Einrichtungen neu gedacht werden“,
sagt Abwerzger. Mit der Entscheidung ist in drei Monaten
zu rechnen. Jasmin Steiner

Foto: Syda Productions - stock.adobe.com