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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_11_30_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Mattle sieht Wendepunkt, Kritiker nur leere Kilometer“, Seite 4
Mattle sieht Wendepunkt,
Kritiker nur leere Kilometer
Die Novelle des Leerstandsabgabengesetzes scheidet die Geister. Die
Opposition bezweifelt, dass diese Neuregelungen ein „Gamechanger“ sind.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck - Es ist eine
180-Grad-Kehrtwende. Zumindest nach den Buchstaben
des Gesetzes. Die 277 Tiroler
Gemeinden sollen von der
Pflicht zur Bekämpfung des
(spekulativen) Wohnungsleerstands befreit werden.
Mit der seit Freitag vorliegenden Novelle des Leerstandsabgabengesetzes müssen die
Kommunen nicht länger ungenutzten Wohnraum mit einer Strafsteuer belegen —- sie
können. Entscheidet sich aber
eine Gemeinderatsmehrheit
dafür, so will die schwarzrote Landesregierung dieser
hierfür ungleich schärferes
Handwerkszeug zur Seite geben. Indem die Abgabensätze spürbar nach oben wandern (bis zu 30 Prozent eines
vom Land für jede Gemeinde
festgelegten Basismietwertes)
und die Möglichkeit zur Registerabfrage samt Abgleich
mit den eingelangten Abgabenerklärungen ermöglicht
wird. Was bleibt, ist, dass die
Eigentümer Leerstand (ab
sechs Monaten) proaktiv den
Gemeinden zu melden haben
(Selbstbemessungspflicht).
Warten auf Rückmeldungen
Landeshauptmann Anton
Mattle (VP) bleibt zuversichtlich, mit der Novelle der Spekulation mit leerstehenden
Wohnungen entgegenwirken
zu können, auch weil durch
effektivere Datenverknüpfung
eine effizientere Kontrolle ermöglicht werde. Der Entwurf
könne in Kombination mit
dem „sicheren Vermieten“
insofern jenen Wendepunkt
darstellen, der nach der ersten ernüchternden Bilanz des
bestehenden Leerstandsabgabengesetzes stets eingefordert
wurde. Dass die Einhebungspflicht für die Gemeinden nun
fällt, dazu steht Mattle: „Die
Situation in Innsbruck ist nun
mal eine andere als in Gramais.“ Dass er einen weiteren
Hebel in einer Verländerung
des Mietrechts ortet, was Mattle bereits vor Wochen via TT
bekundete, unterstreicht der
VP-Landeschef einmal mehr.
Nur: Hier ist der Bund gefragt.
Und eine neue Regierung.
Zufrieden zeigte sich gestern
Innsbrucks Planungs-Stadträ-
‚ ‚ Uns alle eint das
Ziel, leerstehende
Wohnungen zu mobilisieren, anstatt ins Grüne
zu bauen.“
Anton Mattle
(Landeshauptmann, VP)
tin Janine Bex (Grüne): „Innsbruck ist seit Jahren trauriger
Spitzenreiter bei den Mieten
— ich begrüße diese längst
überfällige Novelle. Sie gibt
uns endlich die Instrumente
in die Hand, um Leerstände
effizienter zu erfassen.“ Die
Stadt-SP sieht das Vorhaben
ebenso richtig wie wichtig. Auf
Landesebene sind die Grünen
hingegen weit ablehnender.
„ÖVP und SPÖ begraben damit die Abgabe in den Landgemeinden“, so Landtagsabgeordnete Zeliha Arslan. Viele
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Mit der bestehenden Gesetzeslage wuchsen die Mittel zur Bekämpfung
des Wohnungsleerstandes alles andere als in den Himmel.
Foto: Springer
‚ ‚ Die Möglichkeit
einer Registerabfrage und die deutlich
erhöhte Abgabe sind
entscheidende Schritte.“
Janine Bex (Planungs-Stadträtin
Innsbruck, Grüne)
Dorfchefs würden dem Druck
nicht standhalten und die Abgabe nicht einführen, so die
Befürchtung.
FP warnt vor „Irrglaube“
Dass auch eine verschärfte
Leerstandsabgabe das Problem nicht lösen werde, daran glaubt FP-Chef Markus
Abwerzger weiterhin, auch
er fordert ein föderalisiertes
Mietrecht. Liste-Fritz-Klubchef Markus Sint ortet indes
den Versuch, das Leerstands-
Problem auf die Gemeinden
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Fakten zur Novelle
Zeitplan: Die Neufassung
des Tiroler Freizeitwohnsitzund Leerstandsabgabengesetzes (TFLAG) sowie der
Entwurf zur Basismietwerte-
Verordnung liegen seit Freitag bis 10. Jänner 2025 zur
Begutachtung auf. Geplant
ist eine Beschlussfassung im
März-Landtag 2025. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2026
in Kraft treten. Die erste
Meldefrist für Leerstand wäre
damit der 31. März 2026.
Abgaben-Höhe: Die Landesregierung hat für jede
Gemeinde einen „Basismietwert“ pro Quadratmeter und
Monat errechnen lassen. Je
nach Wohnungsgröße (Klein:
weniger als 40 m?; Standard:
65 m?; Groß: über 90 m?)
und Zustand (Altbau oder
Neubau) gibt es Zu- oder
Abschläge. Um die Abgabenberechnung linear zu halten,
werden Schwellenwerte
definiert. Die Leerstandsabgabe kann dann bis zu 30
Prozent dieses Basismietwerts betragen.
Beispiel: Eine leere 90-m?-
Wohnung in Innsbruck kostete
bisher 200 €/Monat - künftig
könnten für 90 m2 bis zu
480€ vorgeschrieben werden.
‚ Für uns ist es
unsinnig, das Problem Leerstand auf die
Gemeinden abzuschieben.“
Markus Sint
(Klubobmann Liste Fritz)
„abzuschieben“. Die NEOS
bezeichnen die Novelle weiter
als „zahnlos“.
Indes weist Gemeindeverbandspräsident Karl-Josef
Schubert den Verdacht von
sich, die Gemeinden hätten
beim Land die Einführungs-
Pflicht zu Fall gebracht: „Dieser Vorschlag ist schon vom
Land gekommen.“ Er selbst
hätte eine einheitliche Lösung
bevorzugt, stehe aber zur Gemeindeautonomie. Die neuen
Berechnungsmodelle werde
man nun prüfen.