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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_11_20_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Streit um neues Hundehaus wird teuer“, Seite 5
Der Neubau wurde zwar im Oktober
2023 feierlich eingeweiht, kann aber
nicht genutzt werden.
Foto: Reichle
Streit um neues Hundehaus wird teuer
Tierschutzverein zahlte Strabag-Rechnung wegen angeblicher Baumängel nicht. Die Zeit drängt.
Von Jasmine Hrdina
Innsbruck — Das wird teuer. Im
Streit um das neu gebaute, aber
unbenützbare Hundehaus des
Tierheims Mentlberg sind die
Fronten derart verhärtet, dass
eine außergerichtliche Lösung
unwahrscheinlich scheint. Die
Strabag hatte als ausführendes Generalunternehmen den
Auftraggeber, den Tierschutzverein für Tirol 1881, geklagt,
weil dieser nach Fertigstellung des Hauses im Oktober
2023 den von insgesamt 2,05
Mio. Euro offenen Restbetrag
von 440.000 € nicht bezahlen
will. Wobei letztlich „nur“ auf
385.000 € geklagt wurde.
Der Verein sieht sich wegen
13 „gravierenden Baumängeln“, ausgewiesen in einem
Privatgutachten, im Recht.
Die Strabag hingegen verweist auf den vereinbarten
Leistungskatalog und beharrt
darauf, die Arbeit wie gewünscht verrichtet zu haben.
Man sei „bereit, die Sache zu
lösen, wir wollen dem Tierschutzverein nichts Böses“,
so Strabag-Anwalt Karl Ulrich
Janovsky bei der Verhand-
‚ , Wir können uns
diesen Vergleich
nicht leisten. Das Hundehaus wäre trotzdem
unbenützbar.“
Veronika Rom-Erhard
(Obfrau Tierschutzverein)
lung gestern am Landesgericht. Bei einem runden Tisch
hatten „Mediatoren“ von Stadt
und Land vergangene Woche versucht, den Streit vorab
zu schlichten — erfolglos. Das
Angebot der Strabag, „nur“
300.000 Euro einzufordern,
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dafür Mängel nicht zu beheben, lehnte der Tierschutzverein ab. „Diesen Vergleich können wir uns nicht leisten. Das
Hundehaus wäre trotzdem
unbenützbar. Wir müssten
noch mal bis zu 500.000 Euro investieren, um alle Fehler
auszubessern“, verwies Obfrau Veronika Rom-Erhard auf
eine fehlende Benutzungsbewilligung der Behörde.
Die Zeit drängt: Die Bedingungen im alten Haus sind für
Tier und Mensch untragbar.
Am 20. Februar 2025 wird
weiter prozessiert. Den Rich-
ter interessiert, wer welche
Änderungen beauftragt hat,
und ob die Strabag sowie auch
die örtliche Bauaufsicht nicht
eine Hinweis- und Warnpflicht bei Mängeln gehabt
hätte. Etwa, weil es in den
Hundezimmern zwar Abläufe für Reinigungszwecke gibt,
aber kein Gefälle im Boden.
Das Verfahren könnte wegen
notwendiger Gutachten mit
bis zu 100.000 Euro allein im
ersten Rechtsweg teuer werden. Eine Niederlage könnte
den Tierschutzverein finanziell in die Bredouille bringen.