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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_8_Presse_OCR
- S.14
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tirol.orf.at
Ansuchen kann auch, wer keinen Daueraufenthaltstitel hat (es reicht ein
Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt)
Wohnbedarf aufgrund zu hoher Mietzinsbelastung wird ab 33 Prozent des
Nettofamilieneinkommens definiert (bisher 40 Prozent, in Zusammenhang
mit den erhöhten Einkommensgrenzen der Tiroler Wohnbauförderung
werden damit auch Menschen in der Mittelschicht erreicht)
mehr Flexibilität bei übergeordneten Interessen (z.B. Absiedelungen im
Zuge von Gebäudeabbrüchen)
in definierten Ausnahmefällen kann ein Dringlichkeitsgremium auch
abgesehen von der Punkte-Reihung entscheiden (z.B. wenn ein dringlicher
Bedarf besteht)
der Wohnungswechsel wird konkret definiert und bietet mehr Flexibilität
(insbesondere bei Rückstellung von größeren Wohnungen)
Änderungen des Punktesystems (transparenter und übersichtlicher)
um Warte- und Leerstandszeiten bestmöglich zu vermeiden, können
Wohnungen zeitgleich mehreren wohnungswerbenden Personen
angeboten werden
Der Gemeinderat soll am Donnerstag diese neue Richtlinie beschließen.
Willi sieht Land bei Leerstandsabgabe am Zug
Das Thema „Leerstandsabgabe“* sei noch nicht vom Tisch, betonte Willi bei
der Pressekonferenz. Hier sei jetzt das Land Tirol am Zug und müsse eine
Gesetzesänderung vornehmen. „Wir fordern, dass Leerstandserklärungen
nicht auf Basis von Selbsterklärung seitens der Eigentümer funktionieren
soll, sondern dass die Gemeinde eine solche Erklärung schlicht
vorschreibt.“
Das alles sei auch aufgrund der bisherigen Erfahrungen in Innsbruck
notwendig: „Wenn von unseren erhobenen Hochrechnungen von rund
7.000 ungenützten Wohneinheiten im Jahr 2023 nur 50
Leerstandserklärungen eingehen, dann stimmt etwas nicht“, schlussfolgerte
der Vizebürgermeister — mehr dazu in 14 Prozent Leerstand in
Neubauwohnungen.
red, tirol.ORF.at/Agenturen
Link: Innsbruck regelt Wohnungsvergabe neu - tirol.ORF.at
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