Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_10_10_Presse_OCR
- S.22
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tirol.orf.at
Bauwerber suchte vergebens Gespräche
Im von der KPÖ beigefügten Schreiben der Rechtsanwälte, die im
Auftrag der Bauwerber stehen, heißt es wörtlich, man sehe sich
gezwungen, „wegen der Verpflichtung der Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit, alle Mittel, die uns der Rechtsstaat gibt, (...)
vollinhaltlich auszuschöpfen.“ Zudem beklagt der Bauwerber, dass
Gesprächsangebote an die Stadt entweder nicht angenommen, oder
gar über Monate verschoben wurden. Man sei aber weiterhin - auch
kurzfristig - zu Gesprächen bereit, so der Bauwerber in dem
Rechtsanwaltsschreiben, das den Gemeinderäten zugestellt wurde.
Anzengruber lässt keinen Zweifel an Bausperre
Noch am Mittwoch stellte der Innsbrucker Bürgermeister Johannes
Anzengruber (JA) klar, dass es Aufgabe der Stadt sei, für leistbaren
Wohnraum und für verträgliche Projekte zu sorgen: „Die Bausperre ist
ein Instrument, das uns die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol zur
Verfügung stellt und das wenden wir an. Das EMail wird uns davon
nicht abhalten. Aber wir wollen uns weiterhin auf einen Tisch mit dem
Bauträger setzen, um gemeinsam das Projekt zu entwickeln und dann
einen Bebauungsplan zu erlassen. Das kann auch schnell gehen und
dann können wir die Bausperre auch wieder aufheben. Das ist der Stil,
den ich als neuer Bürgermeister eingeführt habe.“
Bauwerber: „Willkürlich und verfassungswidrig“
Kein Verständnis für die Haltung der Innsbrucker Stadtregierung zeigte
der Prokurist des Bauwerbers UBM Gerhard Schöffthaler. Vor über
einem Jahr sei die Bausperre vom damaligen Bürgermeister Willi mit
der Begründung abgesetzt worden, dass diese im Hinblick auf die
konstruktiven Gespräche „überschießend“ sei, so Schöffthaler in einer
schriftlichen Stellungnahme am Mittwoch. Seit März 2024 sei das
Projekt mit der Stadtplanung abgestimmt: „Und wir als Projektwerber
haben alle Forderungen in der aktuellen Planung berücksichtigt.
Unsere sämtlichen Versuche mit den politisch verantwortlichen
Vertretern inhaltliche Gespräche zu führen, wurden seitdem
abgeblockt. Dass nunmehr eine Bausperre erlassen werden soll, ohne
mit den Projektwerbern den bisher konstruktiven Prozess
abzuschließen, ist willkürlich und wie auch ein juristisches Gutachten
von Rechtsanwalt Johannes Augustin belegt verfassungswidrig“.
Gemeinderat am Donnerstag
Am Donnerstag ab 9.00 Uhr tagt der Gemeinderat zur Erlassung einer
Bausperre, Amras, Bereich Amraser-See-Straße, Geyrstraße, Gerhart-
Hauptmann-Straße, gemäß 8& 75 Abs. 2 TROG 2022, wie es in der
Tagesordnung heißt. Am Abstimmungsergebnis dürfte es keinen
Zweifel geben. Und das dürfte den Anrainern vorerst gefallen.
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