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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_09_4_Presse_OCR
- S.16
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Bezirksblätter Innsbruck
„Geschwindigkeits Drama in Altpradl“, Seite 2, 3
Mehr Sicherheit: Die
IG Altpradl kämpft für
Geschwindigkeitsanzeigen an der Reichenauer Straße.
GEORG HERRMANN
Die Interessensgemeinschaft
Altpradl (IG Altpradl) forderte die Stadt bereits im Juli
2022 auf, entweder endlich
permanente Geschwindigkeitsanzeigen entlang der Reichenauer Straße aufzustellen
oder zumindest eine private
Initiative zur Aufstellung auf
Privatgrund zuzulassen. Jetzt
entscheidet das Landesverwaltungsgericht. „Durch den Ausbau der Reichenauer Straße
zu einer Stadtautobahn wurde unser Wohngebiet durch
die Durchfahrt von täglich
10.000-15.000 KFZ, 4 ÖPNV-
Linien, Bus-Remisenverkehr
und sämtlichen Einsatzfahrzeugen massiv belastet“ erklärt die IG Altpradl gegenüber
der MeinBezirk-Redaktion.
Geschwindigkeitsanzeige
Trotz hoher einseitiger Verkehrsbelastung, Unfallgefahr,
Emissionen und Lärmbelastung werden seitens der
Verantwortlichen keine wirksamen Maßnahmen zur Reduzierung und zur permanenten
Kontrolle des Verkehrs z. B.
mittels Radargeräte oder Rotlicht-Radar vorgenommen,
zeigt sich die IG verärgert.
„Während in anderen Straßen
innerhalb von 350m Ssogar
zwei Radargeräte als sinnvoll
erachtet werden, wird selbst
die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeige auf der
ca. 2 Kilometer langen Reichenauer Straße mit überproportional vielen Bildungseinrichtungen abgelehnt“ kritisiert
Geschwindigkeits
Norman Schadler, Sprecher
der Interessensgemeinschaft
IG Altpradl.
Private Initiative
Das Fehlen einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit und dauerhafter Geschwindigkeitskontrollen
zumindest im Umfeld der
Bildungseinrichtungen zeigen
die langjährige Säumigkeit
der Behörden und der Politik
in Innsbruck. „Daher wollten
wir selbst initiativ werden
und forderten die Stadt auf,
entweder endlich permanente Geschwindigkeitsanzeigen
entlang der Reichenauer Straße bzw. ihrer Zubringerstraßen aufzustellen oder zumindest eine private Initiative zur
Aufstellung von Geschwindigkeitsanzeigen auf Privatgrund zuzulassen. Erst nach
ca. 2,5 Monaten haben wir
eine leider enttäuschende
Antwort erhalten. Beides wurde von der Stadt Innsbruck
abgelehnt“, zeigt sich Schadler
enttäuscht. „Angesichts der
behördlichen Entfernungsbefugnis von eigenmächtig aufgestellten Geschwindigkeitsanzeigen auf Privatgrund ist
es uns nicht zumutbar, unsere
Rechtsansicht, ob eine mobile
Geschwindigkeitsanzeige auf
Privatgrund gegen geltendes
Straßenpolizeirecht verstößt,
im Wege des Verwaltungsstrafverfahrens unter Androhung von Geldstrafen bis zu
2.180 Euro oder von Ersatzfreiheitsstrafen bestätigen zu lassen“, erklärt Schadler weiter.
Die IG Altpradl hält fest: „Mit
dem angefochtenen Bescheid
wurde über Anträge abgesprochen, über welche nicht zu
entscheiden war, zu Unrecht
die Zulässigkeit des Feststellungsantrages verneint und
eine berechtigte Säumnisbe-
Drama in Altpradl
_
Geschwindigkeitsmessungen soll die Verkehrssicherheit auf der Reichen-
auer Straße erhöhen.
schwerde zurückgewiesen.
Dies verletzt die Beschwerdeführer in unionsrechtlich, verfassungs- und einfachgesetzlich gewährleisteten Rechten.
Der angefochtene Bescheid
wird wegen Verletzung von
Verfahrensvorschriften und
wegen Rechtswidrigkeit Sseines Inhalts seinem ganzen
Umfang nach bekämpft.“
Foto: MeinBezirk
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