Pressespiegel seit 2021

Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_08_31_Presse_OCR

- S.8

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2024_08_31_Presse_OCR
Ausgaben dieses Jahres – 2024
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
tirol.orf.at

E-Scooter werden oft auf Gehsteigen abgestellt

Eigens gekennzeichnete Abstellplätze für E-Scooter

Die Innsbrucker Innenstadt sowie Teile der Stadtteile Wilten und Pradl
sind ab 2. September eine Sperrzone. Hier ist künftig das freie
Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich. Stattdessen müssen die
E-Scooter auf speziell gekennzeichneten Flächen abgestellt werden.

ORF.at/Praxmarer

Die E-Scooter-Verleiher müssen die notwendigen
technischen Vorkehrungen treffen, um dies zu
gewährleisten, erklärte Bex. Außerdem habe jeder der
drei E-Scooter-Betreiber eine Servicehotline, die an
sieben Tagen der Woche erreichbar ist, eingerichtet.
„Jeder E-Scooter-Betreiber ist nach der Übereinkunft mit
der Stadt Innsbruck dazu verpflichtet binnen längstens
vier Stunden Verkehrsbehinderungen oder Störfälle zu
entfernen“, betonte Stadträtin Janine Bex.

Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h limitiert

Limitiert ist künftig auch die Zahl der E-Scooter. Jeder der
derzeit drei Anbieter darf höchstens 225 E-Scooter im

Angebot haben. Zudem enthält die Vereinbarung mit der Stadt
Innsbruck eine Geschwindigkeitsbeschränkung im gesamten
Stadtgebiet auf 20 km/h.

In den für den Fahrradverkehr freigegebenen Fußgängerzonen gilt eine
Beschränkung auf 8 km/h. Diese Begrenzungen müssen technisch
gewährleistet werden.

In Innsbruck gibt es künftig 34 gekennzeichnete Abstellmöglichkeiten für E-Scooter

Außerhalb der Sperrzone gibt es künftig einen „Free Floating-Bereich“,
in dem die Nutzer stärker darauf hingewiesen werden, die E-Scooter
nicht verkehrsbehindernd abzustellen.

Seite 8 von 10

UKF.dU/ FTAXITIArE