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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„Lärmgeplagte Anrainer kämpfen für Tempoanzeige“, Seite 5

R E R

eine G

An der hochfrequentierten Reichenauer Straße wollen A

ge auf privatem Grund errichten. Foto: Liebl

Lärmgeplagte Anrainer
kämpfen für Tempoanzeige

Um Geschwindigkeiten einzudämmen, soll in Innsbruck ein Anzeiger auf
Privatgrund errichtet werden. Die Stadt traf die Anrainer nun bei Gericht.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck — 10.000 Pkw täglich - 2021 war für Anrainer
des Innsbrucker Stadtteils
Pradl das Maß voll. Eine Demonstration der Interessengemeinschaft Altpradl brachte den Verkehr kurzzeitig zum
Erliegen. Laut Organisator
Norman Schadler hat sich
seither nichts geändert. Einzig in östlicher Richtung der
Reichenauer Straße sei eine
Geschwindigkeitsanzeige von
der Stadt montiert worden.
Um allzu flotte Verkehrsteilnehmer zum Langsamfahren
zu bewegen, würde Schadler auf seinem an die Straße
grenzenden Garten auf eigene
Kosten eine mobile Tempoanzeige aufstellen.

Ein Ansinnen, das aber
bereits über zwei Jahre im
Innsbrucker Stadtmagistrat
offenbar den Amtsschimmel
wiehern lässt. Um rechtskonform vorzugehen, hatte der
Anrainer im Juli 2022 über
die Möglichkeit der Aufstellung einer solchen Anzeige
auf seinem Grund angefragt.
Mit einem Schreiben ohne

Aktenzahl antwortete der
Magistrat im Oktober, dass
dies nicht möglich sei, da es
sich bei solchen Anzeigen um
Einrichtungen nach der Straßenverkehrsordung (StVO)
handle, welche nur vom Straßenverwalter aufgestellt werden dürften. Einen Monat darauf brachten die mittlerweile
durch Rechtsanwalt Martin J.
Walser vertretenen Anrainer

‚ Die Geräte zeichnen ja Frequenz
und Geschwindigkeit
auf. Was machen Sie
denn mit diesen Daten?“

Die involvierte Sachbearbeiterin
(Stadtmagistrat)

einen Antrag auf Feststellung
der strittigen Rechtslage ein.
Laut Anwalt Walser stütze
sich das rechtliche Interesse der Beschwerdeführer ja
darauf, dass die verbindliche Klärung, ob eine mobile
Geschwindigkeitsanzeige —
eben wie hier auf Privatgrund
— auch als Einrichtung zur Regelung des Verkehrs zu verstehen ist, ein notwendiges

Mittel der Rechtsverfolgung
darstellt. Es sei Bürgern nicht
zumutbar, ihre Rechtsansicht
im Wege eines Strafverfahrens prüfen zu lassen. Nach
insgesamt zweijährigem Hin
und Her erging diesen April
ein den Feststellungsantrag
zurückweisender Bescheid.
Nach Anrainer-Beschwerde
befand über diesen gestern
am Landesverwaltungsgericht
„ Es muss für Bürger
rechtsverbindlich
zu klären sein, ob eine
Aufstellung auf Privatgrund zulässig ist.“

Martin J. Walser
(Rechtsanwalt)

Richter Wolfgang Hirn — das
Erkenntnis ergeht schriftlich.
Noch einmal hörte Richter
Hirn Anrainer Schadler an
und ließ einen kraftfahrtechnischen Amtssachverständigen zu Wort kommen. Schadler betonte, dass das Gebiet
laut dem Tiroler Lärmkataster
mit mehr als 75 Dezibel den
höchstmöglichen Lärmpegel
aufweist, in der Nacht errei-

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che man den zweithöchsten
Wert. Schadler: „Als Bauland
ist unser Terrain nicht mehr
und als Wohngebiet nur mehr
bedingt geeignet!“

Die Vertreterin des Magistrats sah indes die Tempoanzeige nur „als Wiederholer
eines Verkehrszeichens“ und
brachte auch datenrechtliche Bedenken vor: „Die Geräte zeichnen ja Frequenz
und Übertretungen auf, was
machen Sie denn mit diesen Daten?“ „Zum Beispiel
der Stadt zur Verfügung stellen!“, so der Beschwerdeführer. Der Sachverständige zerstreute darauf die Sorge um
den Datenschutz. Diese nicht
geeichten Anzeiger würden
nämlich keine Kameras zur
Identifizierung von Verkehrsteilnehmern enthalten.

Die Anrainer nach dem Verfahren: „Schon schade, dass
man als Stadtbürger bei Projekten nicht etwa unterstützt,
sondern systematisch behindert wird. Und das obwohl
wir sogar alle Kosten tragen
würden. So bleiben bislang
Anwaltskosten und der Stadt
das Risiko der Haftung.“