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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_08_21_Presse_OCR

- S.35

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Bezirksblätter Innsbruck

„Wohnungsnotstand: Stadt gegen Land Tirol“, Seite 6

Wohnungsnotstand:
Stadt gegen Land Tirol

Der Bericht des Landes
Tirol zum Wohnungsnotstand wird im
Stadtsenat nicht zur
Kenntnis genommen.

Im Juli 2022 hat der Innsbrucker
Gemeinderat nach einem Antrag
von GR Benjamin Plach mehrheitlich den Wohnungsnotstand
beschlossen. Plach informiert
über den weiten Ablauf nach dem
Antragan das Land Tirol hinsichtlich Bodenbeschaffungsgesetz.
Das Gesetz ermöglicht es Städten
unter anderem, in Kaufverträge
für Baugrundstücke einzutreten
und in letzter Konsequenz zu Enteignungen zu greifen. Das Land
Tirol beurteilte die Situation und
kam im Juli 2024 zu einem anderen Entschluss: „Im Verhältnis zu
132.594 mit Hauptwohnsitz in der

Landeshauptstadt gemeldeten
Personen seien 1,74 Prozent betroffen und damit weniger als die
erforderlichen zwei Prozent.“ Die
Kritik seitens der Stadtführung
am Land fiel heftig aus. LHStv.
Josef Geisler reagierte mit einem offenen Brief: „Aus diesem
Grund möchte ich hiermit Ihre
Anschuldigungen — gegenüber
dem Land Tirol zurückweisen,
welche meines Erachtens offenbar in Unkenntnis der geltenden
Rechtslage, ansonsten unehrlich
gegenüber der Tiroler Bevölkerung, in populistischer Art und
Weise erfolgten.‘“

Stadt bleibt bei Fo

Der Stadtsenat bekräftigte die
Ausrufung des Wohnungsnotstandes für Innsbruck abermals
und nimmt den aktuellen Bericht
des Landes Tirol mehrheitlich

Seite 35 von 40

Streit um Wohnungsnotstand in
Innsbruck

Foto: 1KM

nicht zur Kenntnis. „Das Land
Tirol hat die bundesgesetzliche
Pflicht, dem Antrag nachzukommen. Es obliegt nicht dem Land,
eine Bewertung bzw. Prüfung
vorzunehmen. Sollten rechtliche
Bedenken bestehen, kann die
Landesregierung einen Antrag
an den Verfassungsgerichtshof
stellen“ erklärt Vizebgm. Elisabeth Mayr.