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Jahr: 2024

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Tiroler Tageszeitung

„‚Verfahren war mangelhaft‘“, Seite 19

Der geplante Neu- un_d Umbau des Gebäudes Museumstraße 1 muss neu ve|

y

rhandelt wefüen.

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Fotoc Falk, Visualisierung: Henke Schreieck Architekten

„Verfahren war mangelhaft“

Das Landesverwaltungsgericht hat dem Bauvorhaben in der Museumstraße 1 die
Bewilligung entzogen. Insgesamt 30 Anrainer hatten Beschwerde eingelegt.

Von Magdalena Ennemoser

Innsbruck — Es ist die Baustelle, die das Innsbrucker
Stadtbild aktuell wohl am
meisten prägt: An der Ecke
Museumstraße/Franziskanerplatz klafft seit Monaten
ein großes Loch. Das Gebäude mit der Adresse Museumstraße 1 wurde abgerissen,
den Innsbruckerinnen und
Innsbruckern dadurch ein
bislang unbekannter Ausblick beschert. Doch jetzt ist
erstmal Schluss: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG)
hat dem Projekt am Montag
die Baubewilligung entzogen. Insgesamt 30 Anrainerinnen und Anrainer hatten
Beschwerde eingelegt.

Das Eckgebäude wurde im
Jänner abgerissen und sollte neu errichtet werden. Ins

‚ Die nötige Zustimmung für
die Garage wurde bei
meinem Mandanten

nicht eingeholt.“

Martin Weiss
(Rechtsanwalt)

Erdgeschoß sollten drei Geschäfte ziehen, in die oberen
Stockwerke Büros. Geplant
waren zudem zwei Dachgeschoßwohnungen. Stein des
Anstoßes war aber eine Garage. „Das Bauprojekt sah
vor, eine Tiefgarage auf zwei
Ebenen zu errichten bzw. die
bestehende Garage am Nachbargrundstück zu erweitern“,
erklärt Rechtsanwalt Martin
Weiss von der Kanzlei Kometer-Huber-Rossi im Gespräch
mit der T7T. Er vertritt einen
der Beschwerdeführer, dem

ein Tiefgaragenplatz gehört.
Um in die neue Garage zu gelangen, sollte die Zufahrt der
Franziskanergarage in der
Angerzellgasse genutzt werden. „Die nötige Zustimmung
dafür wurde aber bei unserem Mandanten und den anderen Miteigentümern der
Garage nicht eingeholt“, sagt
Weiss. Dennoch wurde das
Projekt bewilligt: Der Stadtmagistrat erteilte dem Neuund Umbau des Gebäudes inklusive Tiefgarage im Februar
die Genehmigung.

Für Weiss ist klar: „Das Verfahren war mangelhaft.“ Der
Anwalt spricht von gleich
mehreren Versäumnissen.
„Im Baubescheid stand, dass
die Zustimmung von sämtlichen Nachbarn erteilt wurde.
Dabei fehlte die Zustimmung
der Garageneigentümer als

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Bauberechtigte. Zudem hätte es neben der Zustimmung
des Franziskanerordens auch
noch eine kirchenrechtliche
Bewilligung gebraucht. Diese
lag ebenfalls nicht vor“, bemängelt der Jurist.

Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden nun statt, „da sowohl
die Grundeigentümerin als

auch die Bauberechtigten
der Franziskanergarage den
Baumaßnahmen auf ihrem
Grundstück und der Nutzung
ihres Grundstückes nicht zugestimmt haben“, heißt es in
der Begründung. Der Baubewilligungsbescheid wurde in
eine Abweisung des Bauansuchens abgeändert.

Und wie geht es jetzt weiter? „Aufgrund der zahlreichen Beschwerden wurde
das Projekt im Hintergrund
bereits neu eingereicht —
diesmal ohne Garage“, sagt
Rechtsanwalt Weiss. Für 8.
August wurde vom Stadtmagistrat ein neuer Verhandlungstermin für das Projekt
anberaumt. Dann wird sich
zeigen, ob sich die Parteien
einigen können —- und wie
lange das Loch am Franziskanerplatz noch klaffen wird.