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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_05_15_Presse_OCR

- S.22

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Bezirksblätter Innsbruck

„Lösungen für falsch abgestellte E-Scooter“, Seite 7

Lösungen für falsch
abgestellte E-Scooter

Die Leih-E-Scooter-
Problematik beschäftigt die Bevölkerung
sowie die Politik seit
geraumer Zeit.

Der Ärger über falsch abgestellte
Leih-E-Scooter ist groß. Im Gemeinderat vom 30.4.2024 Wurde ein einstimmiger Beschluss
gefasst: „Die Mag.-Abt. III, Planung, Baurecht und technische
Infrastrukturverwaltung, wird
ersucht, quer über das gesamte
Stadtgebiet Abstellflächen für
E-Scooter zu erheben und mit
den Verleihfirmen in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel,
eine zivilrechtliche Vereinbarung zu schließen, dass die E-
Scooter zukünftig nur mehr auf
den definierten Abstellflächen
zurückgegeben werden können.

Darüber hinaus wird ersucht,
auch die Frage der Entfernung
der falsch abgestellten E-Scooter
durch die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, und Abholung durch die
Verleihfirma gegen Entgelt mitzuprüfen.“ Es gibt in Österreich
derzeit keine ortspolizeiliche
Verordnung, mit der der Verleih
von E-Scootern generell verboten wird. Laut Mitteilung des Büros von StR Uschi Schwarzl vom
23.11.2023 sind dort im Zeitraum
von Februar 2023 bis 23.11.2023
lediglich 38 Beschwerden eingelangt. Diese Anzahl ist nicht ausreichend für die Erlassung einer
ortspolizeilichen Verordnung. Es
besteht die Möglichkeit, exklusive Stellflächen für E-Scooter mittels straßenverkehrsrechtlicher
Verordnung (Halte- und Parkverbot - ausgenommen E-Scooter) zu schaffen, wie sie es bei-

Die Stadt Innsbruck sucht nach
Lösungen. Foto: FB/Parking E-Scooter
spielsweise auch für einspurige
Kfz gibt. Auf diesen Stellflächen
dürfen dann nur E-Scooter abgestellt werden. Für den Innenstadtbereich gibt es für die Stellplätze bereits Vorschläge. Die
Stellplätze können nur teilweise
auf ungenutzten Überflächen
bereitgestellt werden, es werden
vorwiegend Stellplätze von Kfz
umgewandelt werden müssen.

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