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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_04_9_Presse_OCR
- S.11
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tirol.orf.at
„GRW-Wahl: Die Fristen für Wahlkarten“, Seite online
9.4.2024
GRW-Wahl: Die Fristen für Wahlkarten
Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in Innsbruck am kommenden Sonntag
gilt es für Wahlkartenwählerinnen und -wähler einige Fristen zu beachten. Die
Wahlkarte muss bis Freitag wieder bei der Behörde eingelangt sein.
Online seit heute, 6.28 Uhr
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Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge und Online-Anträge auf
Ausstellung einer Wahlkarte ist Dienstag der 9. April. Wer mündlich bzw.
persönlich eine Wahlkarte beantragt hat, hat etwas länger Zeit: Bis Freitag
14.00 Uhr müssen die Anträge im Wahlkartenbüro gestellt werden.
Bis Freitag bei der Wahlbehörde
Die Wahlkarten müssen spätestens am 12. April bei der Wahlbehörde
einlagen, teilte die Stadt mit. Der Postweg sei da unbedingt
einzukalkulieren. Die ausgefüllten Wahlkarten können auch direkt im
Wahlkartenbüro im sechsten Stock im Rathaus abgegeben oder in die
Wahlurne beim Bürgerservice im Erdgeschoss des Rathauses eingeworfen
werden.
Am Wahltag selbst können Wahlkarten laut Stadt nur in jenen Wahllokalen
abgegeben werden, in dem der Wähler, die Wählerin im Wahlverzeichnis
eingetragen ist. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag in Innsbruck von 7.30
bis 16.00 Uhr geöffnet.
red., tirol.ORF.at
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