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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_04_25_Presse_OCR
- S.7
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Tiroler Tageszeitung
„Wahlanfechtung laut Land ‚aussichtslos‘“, Seite 17
Wahlanfechtung laut
Land „aussichtslos“
Innsbruck — Seit dem Jahr
2012 wird der Bürgermeister/die Bürgermeisterin
der Landeshauptstadt direkt gewählt. Der aus dem
Innsbrucker Gemeinderat
rausgewählte Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck)
zweifelt nun an, dass diese
Direktwahl verfassungskonform ist.
Durch Zufall sei er draufgekommen, dass in der Bundesverfassung „ausdrücklich
festgestellt wird, dass der
Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt wird. In der
Landesverfassung kann vorgesehen werden, dass die zur
Wahl des Gemeinderates Berechtigten den Bürgermeister wählen“, teilt Depaoli in
einer Aussendung mit. Dies
sei in der Tiroler Landesver-
fassung allerdings nicht der
Fall, sagt Depaoli. Er wird
deshalb beim Verfassungsgerichtshof eine Wahlanfech-
Gerald Depaoli zweifelt die Verfassungskonformität der Bürgermeister-Direktwahl an.
Foto: Böhm
tung aufgrund einer „möglichen verfassungswidrigen
Bürgermeister-Direktwahl“
einbringen.
Für Christine Salcher von
der Gemeindeabteilung im
Land Tirol ist diese Wahlanfechtung schlicht „aussichtslos“. Sie verweist auf den Paragraphen 1 der Innsbrucker
Wahlordnung. Dort heißt es,
dass der Bürgermeister von
der „Gesamtheit der Wahlberechtigten der Stadt aufgrund
des gleichen, unmittelbaren,
geheimen, freien und persönlichen Mehrheitswahlrechtes
gewählt“ wird.
Am Sonntag, 28. April, findet die Stichwahl zwischen
Bürgermeister Georg Willi
(Grüne) und Johannes Anzengruber (JA — Jetzt Innsbruck) statt. (dd)
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