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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_03_7_Presse_OCR
- S.15
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tirol.orf.at
„Innsbruck gibt Infos zu Wohnungsleerstand“, Seite online
7.3.2024
Innsbruck gibt Infos zu Wohnungsleerstand
Die Stadt Innsbruck verschickt derzeit Briefe an Wohnungseigentümerinnen und -
eigentümer mit Informationen zur ab 30. April fälligen Meldung von leerstehenden
Wohnungen. Derzeit stehen in Innsbruck nach Angaben der Stadt etwa 8,8 Prozent
der Wohnungen leer.
Online seit heute, 6.44 Uhr
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Als leerstehend gelten Objekte, wenn sie sechs Monate (oder länger) nicht
als Wohnsitz verwendet werden. Es gibt auch Ausnahmen — etwa wenn
man die Wohnung bald selbst benötigt. Die Höhe der Abgabe hängt von der
Größe des Objekts ab. Aktuell sind für eine leerstehende 80-Quadratmeter-
Wohnung bis zu 1.680 Euro pro Jahr fällig, rechnet die Stadt Innsbruck vor.
Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) betonte bei einer
Pressekonferenz am Dienstag, es sei nicht erklärtes Ziel, dass möglichst
viele Menschen die Abgabe zahlen müssten. Vielmehr sollen durch Anreize
bzw. entsprechenden Druck leer stehende Wohnungen auf den Markt
kommen.
Leerstandsabgabe:
Mit 1. Jänner 2023 trat in Tirol die sogenannte Leerstandsabgabe in Kraft.
Jährlich mit 30. April müssen leerstehende Objekte gemeldet und eine
Abgabe darauf geleistet werden. Die Meldungen für das Jahr 2023 sind
also mit 30. April 2024 fällig.
Etwa 7.000 Wohnungen in Innsbruck stehen leer
Von aktuell knapp 80.000 Wohnungen in der Landeshauptstadt würden
rund 8,8 Prozent — knapp 7.000 Objekte — leer stehen, verwies Willi auf
entsprechende Erhebungen. Gerade einmal 23 Eigentümer hätten bisher
ihre Wohnung leerstehend gemeldet — „also nichts“, so der Bürgermeister.
Unter den derzeit leerstehenden Wohnungen befinde sich ein „nicht
unerheblicher Anteil an spekulativem Wohnungsbestand“, gleichzeitig gebe
es auch viele ältere Menschen unter der Wohnungsinhaberinnen und -
inhabern, denen eine Vermietung zu mühsam sei. In diesem
Zusammenhang verwies Willi auf das Modell „Sicheres Vermieten“ über die
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