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Jahr: 2024

/ Ausgabe: 2024_03_6_Presse_OCR

- S.23

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Bezirksblätter Innsbruck

„Der Faktencheck zu den alten IKB-Stromverträgen“, Seite 4

Der Faktencheck zu den
alten IKB-Stromverträgen

Rund 12.800 Kundinnen und
Kunden der IKB haben einen alten
Stromvertrag. Diese Kunden fallen
mit 1.4. in die Grundversorgung
(aufgrund des Tiroler Elektrizitätsgesetzes). Konkret werden sie den
IKB zur Grundversorgung zugewiesen, weil die IKB zum Stichtag
31.12.2023 die meisten Zählpunkte
in Innsbruck versorgt hat. Der
Strom wird für diese Kunden

nicht abgedreht. Falls ein Kunde
jedoch gegen die Aufnahme in die
Grundversorgung widerruft, wird
er abgeschaltet, wenn er nicht bis
zum 1.4. einen anderen Stromlieferanten namhaft macht. Für
die Grundversorgung durch die
IKB erhalten die Kunden einen
Vertrag mit den IKB. Der Kunde
erhält ab 1.4. alle Informationen
zum neuen Vertrag.

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