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Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_03_29_Presse_OCR
- S.4
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Tiroler Tageszeitung
„Illegaler Rave war für Veranstalter teurer Spaß“, Seite 5
Nlegaler Rave war für
Veranstalter teurer Spafß
Der Einspruch gegen die Strafhöhe war zwar erfolgreich, der Nachlass
betrug aber abzüglich der Bearbeitungsgebühr lediglich zehn Euro.
Innsbruck — Für die rund 1000
Besucher war das nächtliche
Tanzvergnügen gratis, für
die Veranstalter nicht: Weil
die beiden jungen Innsbrucker den Sillschlucht-Rave im
vergangenen Oktober nicht
ordnungsgemäß angemeldet
hatten, wurden sie jetzt vom
Stadtmagistrat zur Kasse gebeten. „Billig war das nicht“,
bestätigt einer der Organisatoren, obwohl sein Einspruch
gegen die Strafhöhe zunächst
erfolgreich war. Dennoch ist
der Innsbrucker unschlüssig,
ob er sich gefoppt fühlen soll.
Denn „abzüglich der Gebühr
für den Einspruch beträgt die
Ersparnis ganze zehn Euro“.
Rückblende: Am lauen
Abend des 7. Oktober ström-
ten rund tausend Menschen
in die Sillschlucht südlich
von Innsbruck. Dank Mundpropaganda wussten die
Nachtschwärmer, was sie
in der schwer zugänglichen
Idylle erwartete — ein Tanzvergnügen unter freiem Himmel bis zum Morgengrauen.
Und damit etwas, das es so in
Innsbruck längst nicht mehr
gibt. Das war auch das Motiv
für das Derdiedas-Kollektiv,
das die Rave-Party organisiert hat.
„Obwohl hier 30.000 Studenten leben, existieren für
die Jungen keine Freiräume“,
nannten 14 Tage später zwei
Vertreter des Kollektivs im
TT-Gespräch freimütig ihr
Motiv. Geld habe dabei kei-
ne Rolle gespielt, „Teilnahme, Foodsharing-Essen und
Wasser waren gratis“, so die
Organisatoren, die sich zwei
Wochen mit den Vorbereitungen abmühten.
‚ Die Strafe wurde
dann um 50 Euro
reduziert, der Einspruch kostete aber 40
Euro.“
Einer der Veranstalter
des Sillschlucht-Raves
Und dabei Verstärker,
Stromaggregate, Lichtanlage
sowie Hunderte Liter Wasser in die Schlucht schleppten. Doch im Morgengrauen kamen etwa 15 Polizisten
und beendeten die Party.
Die zwei Organisatoren wurden angezeigt. Und erhielten
Monate später vom Innsbrucker Stadtmagistrat die
Quittung — Strafbescheide
in der Höhe von je 450 Euro.
Wegen „Übertretungen des
Forstgesetzes, des Abfallwirtschaftsgesetzes, des Tiroler
Veranstaltungsgesetzes, des
Landes-Polizeigesetzes und
des Tiroler Jugendschutzgesetzes“, bestätigt der Magistrat.
Die beiden Innsbrucker
haben den Bescheid beeinsprucht: „Die Strafe wurde
dann um 50 Euro reduziert,
der Einspruch kostete aber 40
Euro“, so einer der beiden angezeigten Veranstalter. (1om)
Der illegale Rave im Oktober in der Sillschlucht - gratis und gut besucht. Zahlen mussten jetzt nur zwei der Organisatoren.
Symbolfoto: (Stock
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