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Jahr: 2024

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tirol.orf.at

„Leerstandsabgabe könnte kräftig steigen“, Seite online
1.3.2024

Leerstandsabgabe könnte kräftig steigen

Die Leerstandsabgabe könnte von Bundes- in Länderkompetenz übergehen. Damit könnte
sie deutlich höher ausfallen und dadurch einen Lenkungseffekt bekommen. Die Abgabe fällt
in Tirol an, wenn jemand seine Eigentumswohnung nicht vermietet.

Online seit gestern, 19.25 Uhr
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Mit der etwas antiquiert klingenden Formulierung „Verländerung des Volkswohnungswesens“
soll die Fixierung der sogenannten Leerstandsabgabe von Bundes- in Länderkompetenz
übergehen. Die Leerstandsabgabe ist eine Art Strafgebühr für jene Wohnungsbesitzer, die
ihre Wohnung nicht vermieten, sie aber auch nicht bald selbst brauchen oder beruflich
nutzen. Allein in Innsbruck sind es mit Stand Februar rund 3.500 leerstehende Wohnungen.

Blick von oben auf Innsbruck

ORF

Allein in Innsbruck stehen Tausende Wohnungen leer

Vor gut einem Jahr eingeführt

Einige Freiheiten hatten die Länder bereits, so gibt es in Tirol schon eine Leerstandsabgabe.
Nach langer Diskussion wurde sie mit 1. Jänner 2023 eingeführt. Der Verwaltungs- und
Verfassungsjurist Peter BußRjäger von der Universität Innsbruck erklärt, diese Abgabe habe
keinen Lenkungseffekt haben dürfen, daher hätte sich die Höhen der Abgabe in einem
Bereich befunden, der nicht geeignet gewesen sei, mehr Wohnungen auf den Markt zu
bringen.

Mattle nennt keine Zahlen

Zwischen zehn bis maximal 430 Euro monatlich müssen die Gemeinden verpflichtend von
Leerwohnungsbesitzerinnen und -besitzern einheben, je nach Wohnungsgröße und
Postleitzahl. Kritiker sagen, das sei viel zu wenig. Die geplante Gesetzesänderung könnte
das Ganze in Tirol empfindlich verteuern, auch wenn man noch etwas vorsichtig ist.
Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) sagt, allenfalls müsse eine Leerstandsabgabe gegen
den spekulativen Leerstand eine Form haben, die auch lenke, was jetzt nicht der Fall sei. Zu
einer möglichen Höhe wollte sich Mattle nicht äußern und verwies auf den Lanadtag.

Jurist sieht maßgeblichen Lenkungseffekt als zulässig

Der Jurist BuRjäger betont, eine Leerstandsabgabe, die eine faktische Enteignung bewirke,
halte er für verfassungsrechtlich unzulässig. Zulässig sei aber aus seiner Sicht eine
Leerstandsabgabe mit einem maßgeblichen Lenkungseffekt.

Nationalrat

ORF

Im Nationalrat braucht es dafür eine Zwei-Drittelmehrheit

Auch wenn die Bundesregierung es schon angekündigt hat, ist das Ganze noch nicht fix,
denn für die Änderung des Verfassungsgesetzes braucht es eine Zwei-Drittelmehrheit im
Nationalrat und damit zusätzlich die Stimmen der SPÖ oder der FPOÖ.

Widerstand von Seiten der Wohnungseigentümer

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