Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2024
/ Ausgabe: 2024_01_5_Presse_OCR
- S.18
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Gesamter Text dieser Seite:
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„Einführung der Lohnabgabe“, Seite 12, 13
Iinführung derLohnabgabe _
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Am 1. April 1922 trat das vom Tirobeschlossene Lohn
dieser Summe ging ans Land Tirol
und die zweite Hälfte durften die
Gemeinden einbehalten, wovon man
sich eine Einnahmequelle für nötige
Infrastrukturmaßnahmen aber
auch Hilfeleistungen in Notfällen
versprach. Nutznießer waren jene
Gemeinden, in denen die Arbeitnehmer ihren Wohnsitz hatten und nicht
delt war, der sie beschäftigte. Die
Lohnabgabe wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst durch die
Lohnsummensteuer und die heutige
Kommunalsteuer abgelöst.
Wer war Arbeitgeber
und was bedeutete das für sie?
Als Arbeitgeber waren Gewerbetreibende,
Fabrikanten, Bauern, Kaufleute, Genossenschaften und Unternehmer aufgelistet. Die zu entrichtende Summe ergab
sich aus dem an fremde Arbeitskräfte
ausbezahlten Lohn, und wie schon in der
Einleitung erwähnt, inklusive aller Nebenleistungen. Dazu zählte vom Arbeitgeber
bereitgestellte Verpflegung, Bekleidung,
Quartier, Vergütung für Überstunden, Remunerationen, Frauen- und Kinderzulagen. Bei Lehrlingen war die Abgabe nur
von der geleisteten Bargeldentlohnung zu
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Angabe der
Schließzeiten,
entrichten. Ehegatten, Eltern und Kinder
galten nicht als fremde Arbeitskräfte. Für
sie musste also keine Lohnabgabe bezahlt
Kundmachung: Die Vorgangsweise zur Einhebung der Lohnabgabe
wird erläutert.
Hatte ein Betrieb höchstens zehn Angestellte, war davon eine Person von der
15. des Folgemonats, in
dem die Löhne ausgezahlt
worden waren. Abgabepflichtig waren auch die
Betriebe des Bundes, wie
zum Beispiel die Bundesbahnen, Bergwerke, Salinen oder Tabakfabriken,
die des Landes wie das
Landeslagerhaus oder die
Landesbank und die der
Gemeinden wie Elektrizitätswerke oder Mühlen.
Für die Datenerhebung
wurden den Gemeinden
genormte Formulare zur
Verfügung gestellt.
Empfehlungen an die
Gemeinden
Die Gemeinden mussten
eine Aufstellung aller in
der Gemeinde befindlichen Betriebe anlegen,
welche mehr als eine
Arbeitskraft beschäftigten und eine Abschrift
davon war beim Land
vorzulegen. Dann hatte
man die Betriebsinhaber
einzuladen, die beigeschlossenen Formulare
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für die Rechnungsilegung zu beheben, sie i
sie der Gemeinde zu übergeben und
gleichzeitig die anfallende Abgabe zu
entrichten. Die Gemeindevorstehung
hatte dann die eingelaufenen Formu-
zu überweisen. Der Einfachheit halber
stand es den Gemeinden frei, sich ihren
50prozentigen Anteil sofort zurückzubehalten. Man musste aber dafür Sorge
tragen, dass nur Abgaben für Arbeiter
und Angestellte zurückbehalten wurden, die auch in der dortigen Gemeinde ihren ständigen Wohnsitz hatten.
in der Gemeinde ansässigen Arbeitnehmer zu erstellen, die in Betrieben beschäftigt waren, die sich in einer anderen Gemeinde befanden. Nur so konnte
die Landesabgabestelle den auf die
Gemeinde entfallenden Lohnabgabeanteil überweisen.
Rückstände und andere Unbillen
seitens des Landesabgab anfangs noch eine Zahlungsaufforderung
zukommen, verwies aber darauf, dass
man bei Nichterfüllung zukünftig ohne
Weiteres Anzeige erstatten und die
Schulden auf gerichtlichem Weg einim Fremdenverkehr üblich, mussten
natürlich die Schließzeiten angegeben
werden.
Beim Vergleich der Höhe der Abgabenleistungen zwischen 1924 und 1934
ergibt sich Interessantes. Die Summe
war 1924 um ein Vielfaches höher als
1934, was wohl mit der Machtübernahme Hitlers 1933 in Deutschland und der
Einführung der 1000-Mark-Sperre zu
tun hat, infolgedessen der Tourismus
in Österreich und besonders in Tirol
für einige Zeit praktisch zum Erliegen
kam. Wollte ein deutscher Staatsbürger zwischen 1933 und 1936 seinen Urentrichten, was der heutigen Kaufkraft
von über 6000 Euro entspricht. Diese
Blockademaßnahme zielte natürlich
darauf ab, auf Österreich wirtschaftlichen Druck auszuüben, was mit dem
Angriff auf den Tourismus leider auch
—
Mit freundlicher Unterstützung des
Stadtarchivs Innsbruck.