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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

TirolerseTageszeitung

„Nicht nur ein Ort, um gemeinsam zu trauern“, Seite 4+5
1.11.2023

Nicht nur ein Ort,

An Allerheiligen treffen sich
die Familien am Grab und
gedenken der Toten. Auf den
Friedhöfen sieht man, dass sich
Traditionen ändern.

Innsbruck - Gemeinsam
stehen die Hinterbliebenen um ein Grab und denken an die Menschen, die
schon gegangen sind. An
Allerheiligen und Allerseelen kommt die Familie zusammen, nimmt sich Zeit
und findet am Friedhof
den Ort dafür. Der Blick
schweift über die Blumen
auf den Grabstein oder
das Eisenkreuz und man
hält inne - nicht nur beim
Schmuck der Gräber gehen die Geschmäcker auseinander. „Man traut sich
heutzutage, eigene Bedürfnisse klarzustellen“,
sagt Bestatterin Christine
Pernlochner-Kügler.

Das bedeutet nicht nur,
dass immer mehr Menschen eine Feuerbestattung für die Verstorbenen
wählen. Auch der Ort der
Trauer und des Gedenkens
wird individueller. „Es gibt
einen Trend zu naturnahen Bestattungen“, stellt
Pernlochner-Kügler fest
und meint damit auch
das Verstreuen von Asche.
„Das ist in Tirol offiziell
nicht erlaubt. Aber man-

che tun es trotzdem“, weiß
sie. Zumindest mit einem
Teil der Asche, denn 20
Gramm dürfen Hinterbliebene in kleinen Urnen mit
nach Hause nehmen. Die
Menschen gehen an Orte,
die dem oder der Verstorbenen wichtig waren, ein
Berggipfel, ein Waldstück
oder ein See, und verstreuen die Asche in einem von
Fremden unbeobachteten
Moment in alle Winde.

In anderen Ländern wie
der Schweiz oder auch in
Südtirol ist das Verstreuen von Asche erlaubt, in
Österreich gibt es wenige Plätze, wo es ebenfalls
möglich ist. Pernlochner-
Kügler würde sich ein
Umdenken wünschen.
Beim Land sieht man derzeit noch keine Notwendigkeit. „Bis dato hat es in
Bezug auf das Verstreuen
von Asche von Verstorbenen in der Natur einen
klaren Konsens zwischen
Gemeinden und Land
gegeben, dass dies nicht
möglich ist, sondern die
Urnen insbesondere auch
auf Privatgrundstücken

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bestattet werden müssen“, teilte die zuständige Landesrätin Cornelia
Hagele gestern mit. Sollten Änderungen im Gemeindesanitätsdienstgesetz gewünscht werden,
„bräuchte es entsprechende rechtliche Prüfungen
und eine enge Abstim-