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Jahr: 2023

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- S.15

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Der Ige!l

„Anno dazumal: Stromversorgung Igls“, Seite 8/9

Fokr S lanchin Inrsbreuck

«Jggl_ Anno dazumal

Stmmvemrgung lgls von iln Schwmiger

Es dauerte bis zum Anfang des 20.
Jahrhunderts bis Igls mit elektrisduem$uunvcuom!mrdo.hut
Gemeindeausschuss-Beschluss vom
17. Dezember 1899 kam es zwischen
der Gemeinde Igis und dem Elektrizitätswerk am Vomperbach, Aktiengesellschaft mit Sitz in Schwaz, zum
Abschluss eines Stromliefervertrages, der bis 1. Juli 1920 Gültigkeit
haben sollte. Dies natürlich alles
vorausgesetzt der Konzessionierung
der hohen k. k. Statthalterei für Tirol
und Vorarlberg,

Aus dem

Die Gemeinde Igis erteilt für die Dauer
dieses Vertrages dem Electricitätswerke
am Vomperbach zum Zwecke der Versorgung der Gemeinde Igis mit electrischem
Licht und electrischer Kraft zum Motorenbetrieb das Recht, die hiezu nötige electrische Leitung auf Grund und Boden einzurichten und aufzustellen und während
der Vertrogsdauer Grund und Boden der
Gemeinde Igls, insoferne dies natwendig
und mit Rücksicht auf die sicherheitspolizeilichen Vorschriften gestattet Ist,
unentgeltlich zu benützen und die Gemeinde Igls mit electrischer Energie für
Licht- und Kraftzwecke zu versehen...

Die gungen

Selbstredend waren mit dem Vertrag
beiderseitige Bedingungen verknüpft.
Darunter fiel die unentgeltliche Lieferung von Strom für die Straßenbeleuchtung für unbegrenzte Brenndaver, wie
sie bei Vertragsabschluss vonnöten war.
Bemerkenswert ist, dass sich die Waldinteressentschaft Igls als selbständiger
Vertragspartner die kostenlose Lieferung

von Strom für die Kirche, das Widum
und das Schulhaus aushandelte, Für die
Glmuukbutger Musste auf deren Verlangen ein Anschluss errichtet werden,
ällerdings auf eigene Kosten, Als weiterer Vertragsbestandteil findet sich die
Verpflichtung des E-Werkes am Vomperbach, während der Vertragsdauer die
Preise nicht zu erhöhen, Billigere Tarife
durften aber schon eingeführt werden.
Auch war die Mindestlieferung von 80
Kilowattstunden zu gewährleisten. Bei
Nichterfüllung dieser Anforderung sollte
05 der Gemeinde Igts offenstehen, einen
anderen Stromanbieter zu suchen, Sogar
eine Pönale bel längeren Stromausfällen war Teil des Vertrages. Im Falle der
Nichtverlängerung des Vertrages nach 20
Jahren stand es der Gemeinde Igls frei,
das bis dato errichtete Leitungsnetzwerk
zu einem gerichtlich festzulegenden
Schätzwert zu übernehmen,

Die Abrechnung der Stromkosten erfolgte anfangs pauschaliert, da die Kosten

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für einen Zähler mit 125 - 175 Gulden,
was heute etwa 2 - 3000 Euro ent$pricht,
schon sehr hoch waren. Unterschieden
wurde zwischen einer kleineren und
einer größeren Wohnung Sowie Gastwirtschaften, Für Landwirte und Gewerbetreibende war die Unterscheidung
zwischen Licht und Kraft wichtig. Bei den
Motorentarifen wurde zwischen Tagbetrieb, also die Zeit, in der die Straßenbeleuchtung nicht brannte, und dem Tagund/oder Nachtbetrieb unterschieden.
Der Tagbetrieb war um otwa die Hälfte
günstiger, weil die Benützungszeit nicht
mit dem Lichtkonsum zusämmenfiel. Gegen eine Leihgebühr stellte das E-Werk
am Vomperbach auch Motoren zur Verfügung, um jedem Gewerbetreibenden die
Benützung der elektrischen Betriebskraft
zu ermöglichen, Je nach Leistung, angegeben in Pferdekräften, wurde der Tarif
festgelegt.

Weitere in der
Zusammenarbeit mit dem E-Werk

am

Da Igis mit dem aufkommenden Fremdenverkehr stetig wuchs, musste auch
das Straßenbeleuchtungsnetz laufend
erweitert werden, Bereits 1905 suchte die
Gemeinde Igis um weiteren Gratisstrom
für diesen Zweck an, was mit der Auflage
„bis auf Weiteres* genehmigt wurde. Die
Kosten für die Errichtung der Straßenbeleuchtung musste Igis allerdings selbst
tragen. SO wurden im Laufe der Jahre
die Eugenpramenade, die Lanser Straße,
die Habichtstraße, der Serlesweg, der
Viller Steig und der Bahnhof mit einer
Straßenbefeuchtung ausgestattet. Diese Ausweitung führte 1912 beim E-Werk
am Vvomperbach zur Entscheidung, die
außervertraglichen Gratislieferungen
ohne Gegenleistung aufzukündigen. Als
Gegenleistung forderte die Elektrizitäts-