Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_07_7_Presse_OCR
- S.13
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tirol.orf.at
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Von den insgesamt fast 78.791 Innsbrucker Wohnungen sind 35.457
seit mindestens einem halben Jahr im Monitoring und von denen
stehen über 3.071 seit mindestens einem halben Jahr leer, das
entspricht einer Leerstandsquote von 8,7 Prozent. Die 3.071
Wohnungen entsprechen übrigens in etwa dem Wohnungsbestand des
Stadtteils Saggen. Eine Hochrechnung auf den gesamten Innsbrucker
Wohnungsleerstand ausgehend von den jetzt bekannten Zahlen hält
man im GWR nicht für zulässig.
Fehlende Wohnsitzmeldung ausschlaggebend
Als leerstehend wird eine Wohnung gewertet, wenn über mindestens
sechs Monate weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Fehlende Wohnsitzmeldungen sind für die Stadt aber auch ein Indiz für
eine mögliche Kurzzeitvermietung, etwa über AirB&B.
Referat wurde 2019 gegründet
Das Referat GWR wurde 2019 gegründet, um unter anderem
qualifizierte Erhebungen zum Thema Leerstand anzugehen. Dafür
aktualisiert das GWR laufend den Status aller Gebäude und
Wohnungen. Zentral dabei ist der Abgleich mit dem Melderegister und
die Übermittlung der bereinigten Daten an das Referat für Statistik
und Berichtswesen. Generell werden Wohnungen, bei denen seit
mindestens sechs Monaten weder ein Haupt- noch ein Nebenwohnsitz
gemeldet war, als „leer“ gezählt. Ein besonderes Augenmerk wird auf
falsche Angaben zu den Gebäudeeinheiten, den so genannten
„Klärungsfällen“ gelegt.
Eigentümer müssen leer stehende Objekte melden
In Tirol ist mit 1. Jänner eine Abgabe auf leerstehende Wohnungen
eingeführt worden. Die Leerstandsabgabe ist eine
Selbstbemessungsabgabe. Bis spätestens 30. April 2024 Jahres
müssen Eigentümerinnen und Eigentümer melden, wenn ihre
Wohnung mindestens ein halbes Jahr leer steht.
red, tirol.ORF.at
https://tirol.orf.at/stories/3214802/
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