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Jahr: 2023

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Tiroler Tageszeitung

„Inn für Menschen zugänglich machen“, Seite 21

„Inn für Menschen

zugänglich machen

66

Die NEOS wollen das Potenzial des Inn nutzen,
mangelnde Infrastruktur führt zu einem Müllproblem.

Von Denise Daum

Innsbruck - Wien hat die Donauinsel, Graz die Murinsel.
Und Innsbruck? In Innsbruck
hat die Nutzung der Fließgewässer durchaus noch Potenzial. Wie berichtet, integriert
die Landeshauptstadt den
Inn kaum in das Stadtleben.
Projekte zur Nutzung des
Flusses sind versandet.

Die Innsbrucker NEOS fordern, den Inn für die Menschen endlich zugänglich zu
machen. „Ich erinnere mich
an die Diskussion bei der Verlängerung der Landebahn am
Flughafen, wo man groß versprochen hat, dass dort was
Gescheites gemacht wird,
sprich die Inngestaltung so
zu machen, dass Menschen
ihn zu Erholungszwecken
nutzen können“, sagt NEOS-
Gemeinderätin Julia Seidl.

Dass eine Nutzung des
Inn wegen des Hochwasserschutzes nicht möglich sei,
hält Seidl für „teilweise vorgeschoben“. Ein Blick über
die Grenze nach Südtirol
würde sich lohnen. An der Eisack in Brixen wird demnach
gerade ein Bauprojekt umgesetzt, das den Hochwasserschutz mit einer Nutzung des
Flusses verbindet. „Das ist
für mich ein schönes Projekt,
welches in Innsbruck Nachahmung finden könnte“, sagt
Seidl.

Im Westen der Stadt werden die (wenigen) zugänglichen Uferbereiche durchaus
viel genutzt. Bei schönem
Wetter tummeln sich dort
Erholungssuchende, es wird
gegrillt, gechillt und gespielt.
Infrastruktur gibt es keine.
TT-Leser berichten von Müllproblemen bzw. überquellen-

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den Mülleimern am Wochenende rund um die Zugänge
zum Inn. Auch fehlende Toiletten sind ein Problem.

NEOS-Gemeinderätin Julia Seidl erinnert daran, dass
„wir uns schon 2019 dafür
ausgesprochen haben, am
Airport-Beach ein Cafe und
einen richtigen Stadtstrand
dort zu errichten. Aber das
wurde leider abgelehnt.“

Generell braucht es für Projekte auf und an öffentlichen
Gewässern die Bewilligung
des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft,
Regionen und Wasserwirtschaft. Für die Grundbenützung ist auch Pacht zu bezahlen. Der „Gemeingebrauch“
von öffentlichen Gewässern
— wie Baden oder Wasserschöpfen — ist grundsätzlich
jedem erlaubt, wie es aus
dem Ministerium heißt.