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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023_06_14_Presse_OCR

- S.38

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Bezirksblätter Innsbruck

„Zahl der Woche“, Seite 2

ZAHL DER WOCHE

5

Die Freibetragsgrenze bei der
Mietzinsbeihilfe wurde von 1.200
auf 1.300 Euro angehoben. Diese
Ausweitung betrifft im wesentlichen Pensionistinnen und Pensionisten. Zudem wurde die Begünstigungsgrenze für Familien
von 2.400 auf 2.800 Euro angehoben. Zusätzlich wurde der anrechenbare Wohnungsaufwand
von 5 Euro je Quadratmeter förderbarer Nutzfläche auf 6 Euro
pro Quadratmeter angehoben.

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