Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_20_Presse_OCR
- S.4
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Tiroler Tageszeitung
„Vorkaufsrecht auf ewig: Stadt ruft Höchstgericht an“, Seite 19
Vorkaufsrecht auf ewig:
Stadt ruft Höchstgericht an
Einmal gefördert, immer gefördert — ist das politische Credo in Innsbruck.
Im Kampf gegen Spekulationen geht die Stadt nun in die letzte Instanz.
Innsbruck - Immer wieder
landen geförderte Eigentumswohnungen in Innsbruck auf
dem privaten Markt und werden mit teils sattem Gewinn
weiterverkauft. Das ist nicht
im Sinne des Erfinders. Deshalb lässt sich die Stadt Innsbruck ein generationenübergreifendes Vorkaufsrecht bei
geförderten Eigentumswohnungen einräumen. Nachdem eine Käuferin dagegen klagte und in erster und
zweiter Instanz Recht bekam,
entschied der Stadtsenat am
Mittwoch einstimmig, den
Obersten Gerichtshof anzurufen. „Es muss doch möglich
sein, dass wir durch Auflagen
in den Verträgen verhindern,
dass geförderte Eigentumswohnungen später um das
Doppelte oder gar Dreifache
weiterverkauft werden“, betont Bürgermeister Georg
Willi (Grüne).
Joachim Tschütscher,
Rechtsanwalt der Stadt, erklärt, dass es in der Frage der
Vorkaufsrechte um ein besonderes Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem
Das FACHGESCHÄFT
für die ganze Familie!
SCHUHE
6134 Vomp Feldweg 1
Tel.: 05242/62530
Web: www.prantischuhe.at
Interesse und privatem Interesse gehe. Das erklärte Ziel
sei, Spekulation zu verhindern. Demgegenüber stehe
das private Interesse, das Eigentum nicht mit zu großen
Beschränkungen zu erwerben. Die Stadt sei bislang der
Ansicht gewesen, dass mit
der Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zu ihren Gunsten
den Interessen beider Seiten
Rechnung getragen wird.
Rechtlich bestehe laut
OLG-Urteil kein Widerspruch
bei der Verwendung der
Klausel „Vorkaufsrecht“ und
dem Transparenzgebot nach
dem Konsumentenschutzge-
Platz und Wohnraum sind in Innsbruck begrenzt, dementsprechend
setz. RA Tschütscher: „Auch
ist laut OLG im Zuge eines
Vorkaufsrechts eine Berechnung des letztlichen Kaufpreises nicht zwingend aufzunehmen, sondern genügt
der Verweis auf die gültige
Fassung der Wohnbauförderungs-Richtlinien.“
Der Anwalt der Stadt resümierend: „Das Berufungsgericht hat das vereinbarte Vorkaufsrecht hier allein
deshalb abgelehnt, weil es
auf unbestimmte Dauer
vorgesehen wurde. Dies sei
mit dem Eigentumsgedanken nicht zu vereinbaren, es
würde die Wohnungskäufer
Seite 4 von 9
groß ist der Druck am Immobilienmarkt. Foto: Daum
zu stark benachteiligen. Das
Gericht ist jedoch der Ansicht, dass dieses Ziel durch
ein befristetes Vorkaufsrecht
(zum Beispiel auf 15 Jahre,
wie auch im gemeinnützigen
Wohnbereich) erreicht werden könne. Das Vorkaufsrecht selbst als Mittel zur
Verhinderung von Spekulation wird als möglich und zulässig angesehen.“
Da diese Frage jedoch bundesweit derartig viele Gemeinden betreffe, will die
Stadt das Höchstgericht damit befassen. Tschütscher:
„Hier Klarheit zu verschaffen,
ist ein wichtiges Anliegen.“