Pressespiegel seit 2021
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_04_11_Presse_OCR
- S.8
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tirol.orf.at
„Judenverfolgung in der „Oster-Aktion“ 1943“, Seite online
11.4.2023
Judenverfolgung in der „Oster-Aktion“ 1943
Vor 80 Jahren hat das NS-Regime in Tirol und Vorarlberg die Verfolgung von
Jüdinnen und Juden weiter verschärft. Personen in „geschützten Mischehen“ wurden
verhaftet und in das Innsbrucker Gestapo-Lager Reichenau gebracht. Diese Aktion
und aktuelle Entwicklungen rund um den ehemaligen Lagerkomplex stehen derzeit im
Fokus der Forschung.
Online seit gestern, 10.38 Uhr
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Im April 1943 ordnete Werner Hilliges, Chef der Innsbrucker Geheimen
Staatspolizei (Gestapo), eine außergewöhnliche Verfolgungsaktion an.
Gemeinsam mit dem nationalsozialistischen Gauleiter von Tirol-Vorarlberg,
Franz Hofer, veranlasste er die Verhaftung von allen Menschen, die in
sogenannten „geschützten Mischehen“ lebten.
In der Folge wurden mehr als zwei Dutzend Jüdinnen und Juden aus Tirol
und Vorarlberg in das Lager Reichenau überstellt. Manche von ihnen
fanden hier sowie in Konzentrationslagern den Tod, andere wurden nach
öffentlichen Interventionen wieder freigelassen. Die besonders drastische
und eigenwillige Verfolgungsmaßnahme der hochrangigen Innsbrucker NS-
Funktionäre ging als „Oster-Aktion“ in die Geschichte ein.
Themenabend zur „Oster-Aktion“
Die Universität Innsbruck veranstaltet am 17. April mit
Kooperationspartnern einen Themenabend zur „Hilliges-Aktion“ gegen
Jüdische Ehepartnerinnen und -partner. Dabei präsentieren Expertinnen
und Experten neue Forschungen zu verfolgten Familien in Tirol und
Vorarlberg und laufende Untersuchungen zum Lagerkomplex Reichenau.
Montag, 17. April 2023, ab 16.00 Uhr, Claudiana, Herzog-Friedrich-Straße
3, Innsbruck, Eintritt frei
Rassistisches Gesetz verbot „Mischehen“
Seit 1935 regelten die Nürnberger Gesetze die rassistische und
antisemitische Ideologie des Nationalsozialismus (NS). Sie legten etwa fest,
wer als jüdisch eingestuft und folglich von der „Volksgemeinschaft“
ausgeschlossen wurde. Außerdem verboten die Gesetze Eheschließungen
zwischen „deutschblütigen“ bzw. „arischen“ Menschen einerseits und jenen
mit Jüdischer Zuschreibung andererseits.
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