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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_03_8_Presse_OCR
- S.18
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Bezirksblätter Innsbruck
„Geparkte Autos bringen 8 Mio.“, Seite 5
8.3.2023
Geparkte Autos bringen 8 Mio.
Parkraumbewirtschaftung hat der Stadt 2022 über 8 Mio. Euro eingebracht
GEORG HERRMANN
Einnahmen aus den Parkautomaten, Einnahmen durch die Anwohnerparkkarte, Strafgelder der Kurzparkzonen sowie die Einnahmen
aus der Markthallengarage: 2022
brachten die geparkten Autos der
Stadt Innsbruck 8.076.351,82 Euro
ein. Die Einnahmen aus den Parkautomaten haben sich gegenüber
2018 um 1ı Mio. Euro verringert.
Einnahmeplus
Die Einnahmen aus der Markthallengarage (Eigentümerin ist
die IIG) beliefen sich im Jahr 2021
auf 304.510,92 Euro. Gegenüber
2018 rund 15.000 Euro mehr. 396
Abstellplätze stehen den Parkplatzsuchenden zur Verfügung.
In den unterschiedlichen gebührenpflichtigen Zonen stehen der
Stadt insgesamt 15.916 Plätze zur
Verfügung. 542 Parkautomaten ermöglichen das Lösen der nötigen
Tickets. Seit 2018 wurden fünf Automaten an den Standorten Parkplatz Kranebitten, Josef-Franz-
Huter-Straße, Völser Straße/
Mentlberg, Klosterangerstraße
sowie Weingartnerstraße neu auf-
Geparkte Autos in der Stadt: Stadt nimmt rund 8 Mio. Euro an Parkgebühren,
Strafgeldern und Einnahmen aus der Tiefgarage Markthalle ein. roto: Kretzschmar
gestellt. Rund 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Group4
überwachen die Parkraumbewirtschaftung und belasten das Budget mit knapp über 950.000 Euro.
Parkautomaten
Die Parkautomaten haben 2022
genau 5.177.410,90 Euro eingebracht. Seit 2018 ist jedoch ein
Rückgang bei den Einnahmen
festzustellen. 2018 wurden noch
über 6,1 Mio. Euro erwirtschaftet. Bei den Anwohnerparkkarten
hat die Stadt im Jahr 2022 226.334
Euro (ein Minus von 30.000 Euro
gegenüber 2021) an Verwaltungsabgaben eingenommen.
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Strafgelder
Eine Rekordsumme von 2.368.096
Euro gibt es bei den Einnahmen
aus den Strafgeldern der gebührenpflichtigen _Kurzparkzonen.
Erstmals wurde die 2-Mio.-Euro-
Marke geknackt. Umfasst sind
alle Einnahmen der Mag.-Abt. II,
Verkehrs- und Sicherheitsstrafen, plus Strafeinnahmen aus der
Mag.-Abt. IL, Allgemeine Verwaltungsstrafen, und Strafeinnahmen in der Mag.-Abt. IIl betreffend
Gewerbeordnung und Nebengesetze. GR Gerald Depaoli hat eine
Anfrage mit 27 Fragen zu diesem
Thema eingebracht und am 15.2.
die Antworten erhalten.