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Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023_01_10_Presse_OCR
- S.5
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Tiroler Tageszeitung
„Gastgärten: Mietreduktion gefordert‘“, Seite 19
Gastgärten:
Mietreduktion
gefordert
Das „Gastgarten-Regime“ der Stadt
stößt auf Kritik von Opposition
und Wirtschaftskammer. BM Willi
spricht indes von „fairen“ Regeln.
Innsbruck - Hohe Wellen hat
der TT-Bericht über hohe
Mieten, Zusatzgebühren und
skurrile Bedingungen in städtischen Gastgarten-Verträgen geschlagen. Der Tenor:
Die Mieten müssen runter,
die Bedingungen gelockert
werden. Nur BM Georg Willi
(Grüne) verteidigt die aktuell
geltenden Regelungen.
Die NEOS stoßen sich vor
allem an der „Take-away“-
Gebühr für Gastgartenbetreiber in Höhe von 10 Prozent
des Quadratmeter-Mietzinses: „Das ist ein völliges Absurdum. Die UnternehmerInnen zahlen alle bereits
Müllgebühren“, ärgert sich
NEOS-Gemeinderätin Julia
Seidl. „In Innsbruck bezahlt
man fünfmal so viel für den
Quadratmeter wie im ersten
Wiener Bezirk, das ist nicht
nachvollziehbar.“ Ein NEOS-
Antrag auf Senkung der Mieten wurde 2021 abgelehnt.
Ein „Ende der Preistreiberei“ fordert auch Liste-Fritz-
Gemeinderat Thomas Mayer.
Höchst bedenklich sei, dass
Wirte Angst vor Repressalien haben. „Nicht nur einmal mussten Gastronomen,
die sich gegen Bestimmungen des Magistrats zur Wehr
setzten, mit Sanktionen rechnen“, sagt Mayer. Auch das
müsse ein Ende finden.
Die FPÖ fordert eine Evaluierung der Gastgartenricht-
linien. Klubobfrau Andrea
Dengg bemängelt vor allem
das Ausschankverbot während des Christkindlmarkts
sowie die Pflicht, Toiletten für
die Öffentlichkeit zugänglich
zu machen, wenn man einen
Gastgarten betreiben will.
Innsbrucks WK-Obmann
Franz Jirka appelliert an die
Stadtpolitik, „die Rahmenbedingungen der Gastronomen
zu verbessern und zu erleichtern“. Gastronomiesprecher
Klaus Plank warnt, dass es
„unter diesen Umständen
immer mehr geben wird, die
auf ihren Gastgarten verzichten werden, weil es sich zum
jetzigen Zeitpunkt einfach
nicht mehr rechnen würde“.
Bürgermeister Georg Willi
erklärt indes, dass die aktuellen Regelungen mit großer Mehrheit im Stadtsenat
und Gemeinderat beschlossen wurden. „Der öffentliche
Raum ist für alle da. Wird er
zur kommerziellen Nutzung
Einzelnen überlassen, fallen
dafür Gebühren seitens der
öffentlichen Hand an. Diese Einnahmen werden wiederum in Infrastruktur für
alle investiert“, erklärt Willi. Zusätzlich komme man
den Gastronomen mit einer
flexiblen Mietdauer entgegen. „Die geltende Regelung
finde ich fair —- im Sinne des
Gemeinwohls wie der Wirtschaftlichkeit“, so Willi. (dd)
Wird der Gastgarten über Nacht nicht abgebaut, kassiert die Stadt einen
Aufpreis von 70 Prozent der Gesamtmiete zusätzlich. Foto: Böhm
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