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Tiroler Tageszeitung

TirolersTageszeitung

„Wenn das Schlichten Jahre dauert‘“, Seite 8-9

8.12.2022

enn das

Bundes-Rechnungshof kritisiert
massive Verfahrensverzögerungen
bei Wohn-Schlichtungsstelle in
Innsbruck. Stadt leitet Reform ein.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck — Seit April
2021 verfügen noch gezählte zehn G inden in

eines Außerstreitverfahrens herangezogen werden. Die Gemeinden, im
Fall Innsbruck der Stadt-

gi haben für Orga-

Österreich über eine so genannte „wohnrechtliche
Schlichtungsstelle“. Die
Landest dt Inns-

nisation und Betrieb der
Stellen zur Vollziehung
des ihnen übertragenen

bruck ist eine davon. Zum
Vergleich: Im Jahre 1923

‚ ‚ Die Empfehlungen des

Rechnungshofes wer-

den durch Umstruk-

turierungen im Amt

für Wohnungsservice

umgesetzt.“

Georg Willi

(Bürgermeister, Grüne)

waren es noch 88. Geraten MieterInnen mit VermieterInnen oder WohnungseigentümerInnen in
Sachen Wohnrecht (Bsp:
Mietrechtsgesetz) in Konflikt, können bzw. müssen
in gesetzlich definiertem
Umfang in jenen Gemeinden die Schlichtungsstellen als niederschwellige
Rechtsschutzeinrichtungen zur Entlastung der Gerichte als Erstes im Sinne

Wirk g hs Sorge
zu tragen. Die rechtliche
Basis hierfür bildet eine
gemeinsame Kundmachung von Justiz- und Innenministerium.

Der Rechnungshof des
Bundes (RH) hat nun die
Schlichtungsstellen Innsbruck und Salzburg eingehend geprüft - der Bericht
wird kommende Woche
im Landtag behandelt.

Innsbruck verfügt über
zwei Schlichtungsstellen, angesiedelt im Amt
für Wohnungsservice. In
den Jahren 2015 bis 2020
fielen insgesamt 561 Verfahren an: 301 in Stelle I,
260 in Stelle II. Die meisten Verfahren gab es zum
Thema „Angemessenheit
des Hauptmietzinses“
und zur „Feststellung des
Nutzwertes von Wohnungen“. Im Prüfzeitraum
wurden 444 Verfahren
abgeschlossen, 117 wa-

Schlichten Jahre dauert

ren offen. Während die
Personalkosten je Verfahren in Innsbruck bei
2432€ lagen, fielen in der
Stadt Salzburg nur 2112 €
an. Die Prüfer empfehlen Innsbruck deshalb,
„die Effizienz der Schlichtungsstellen zu erhöhen”.

Weit massivere Kritik
wird an der Einhaltung
der Verfahrensdauer in
Innsbruck geübt. Laut
Gesetz hat eine Schlichtungsstelle spätestens
sechs Monate nach Einlangen eines Antrages zu
entscheiden. Dies gelang
der Stelle I zwischen 2015

und 2020 jedoch nur in
37 Prozent der Fälle. 62
Prozent dauerten länger
als ein halbes Jahr, 29%
über ein Jahr. Bei sieben
Prozent der Verfahren genügten auch zwei Jahre
nicht. Die Schlichtungsstelle II konnte immerhin
80 Prozent der Fälle innerhalb der gesetzlichen
Frist erledigen. Neben
„mangelndem Schlichtungswillen“ auf Seiten
der Streitparteien stellte
der RH aber auch verzögernde Gründe auf Seiten
der Einrichtungen fest.

Teils dawern Verfahren an der Schlichtungsstelle des Stadtmagistrats Innsbruck über zwei Jahre. Den Prüfern ist das viel zu lange. rax nr

sei „die Trennung in zwei
voneinander unabhängige Schlichtungsstellen”.
Dies habe die personelle
Flexibilität eingeschränkt.
Und zu einem Aktenrückstau geführt. So sei die
Stelle I zum Prüfungszeitpunkt „aufgrund krankheitshedi Ahr

die Komplexität mancher
Fälle zurück. Die Zweiteilung der Schlichtungsstelle habe „historische
Gründe, die vor meiner
Zeit liegen”. Den Empfehlungen des Rechnungshofes werde man aber Folge
leisten. Der Amtsvorstand

heiten rund vier Monate
unbesetzt” gewesen.

BM Georg Willi (Grüne)
führt die lange Verfahrensdauer auf T7T-Anfrage
einerseits auf „den Personalmangel, an dessen

Ein Mitgrund in Stelle I

hebung wir intensiv arbeiten“, andererseits auf

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des Woh vice sei
bereits mit „Umstrukturierungen” beauftragt.
Eine ist „die Zusammenführung der zwei Schlichtungsstellen zu einer”,
Generell empfiehlt der
RH dem Justizministerium, Reformen für Schlichtungsstellen zu prüfen.